Die Coronakrise stelle derzeit viele Branchen vor neue Herausforderungen - auch Kreditinstitute. Mithilfe von Vollmachten können Bankgeschäfte dennoch weiter durchgeführt werden.

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Viele Menschen wollen in der Coronakrise ungern das Haus verlassen. Sie können allerdings anderen eine Vollmacht erteilen, um in ihrem Namen Bankgeschäfte durchzuführen.

Reguläre Vollmacht reicht nicht aus

Allerdings reicht eine allgemeine Vollmacht in der Regel nicht aus. Banken und Sparkassen akzeptieren häufig nur eine notariell beglaubigte Vollmacht sowie institutseigene Formulare, erklärt die Stiftung Warentest.

Das bedeutet: Wer nicht zum Notar gehen möchte und Konten bei verschiedenen Banken hat, braucht für jede Bank eine eigene Vollmacht. Die institutseigenen Formulare müssen sowohl Kontoinhaber als auch Bevollmächtigte unterschreiben.

Kontakt mit der Bank aufnehmen

Das Problem: Banken und Sparkassen arbeiten derzeit nur mit einem eingeschränkten Angebot. Kunden müssten sich erst einmal informieren, welche Filiale geöffnet hat, sagt Sylvie Ernoult vom Bundesverband deutscher Banken. Die Situation sei derzeit aussergewöhnlich. Angst, in einer fremden Filiale abgewiesen zu werden, müssten Kunden nicht haben. "In der Regel werden sich die Institute entgegenkommend zeigen."

Ähnlich ist die Situation auch bei den Sparkassen: "In Filialen, in denen der Publikumsverkehr vorübergehend eingeschränkt ist, kann meist ein Termin per Telefon vereinbart werden", sagt ein Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Nämlich dann, wenn wichtige Finanzgeschäfte doch persönlich vor Ort getätigt werden müssen. Die Berater unterstützten Kunden in der derzeitigen Situation verstärkt per E-Mail oder Telefon.

Mitunter sind Alternativen möglich

Sollten Kunden nicht in die Filiale können, zum Beispiel, weil sie unter Quarantäne stehen, sollten sie sich am besten telefonisch mit Beratern oder der Filiale in Verbindung setzen. Möglicherweise kommen laut DSGV weitere Verfahren für die sichere Bevollmächtigung infrage, zum Beispiel Videoident-Verfahren. "Oft lässt sich eine individuelle Lösung finden", sagt Sylvie Ernoult.

Bei Direktbanken kann eine Vollmacht in der Regel über das Internet erteilt werden. Auch hier müssen meist beide Beteiligte unterschreiben. Das unterschriebene Dokument wird dann per Post an die Bank geschickt. Bevollmächtigte weisen sich dabei in der Regel mittels Postident aus. Manche Banken bieten auch eine Identitätsprüfung per Video-Chat.

Vollmachten sollten keine Generalvollmachten sein

Bankvollmachten sind nach Angaben des Bankenverbandes meist keine Generalvollmachten. Vielmehr werden meist die Bankgeschäfte aufgeführt, die Bevollmächtigte erledigen dürfen. Dazu können zum Beispiel gehören: Überweisungen tätigen, Geld abheben oder dem Kontoinhaber eingeräumte Kredite in Anspruch zu nehmen. Neue Kredite können von Bevollmächtigten in der Regel nicht aufgenommen werden.

Wichtig zu beachten: Die Vollmacht gilt ab der Unterschrift und nicht erst, wenn der Vorsorgefall eingetreten ist, erklärt der Bankenverband. Es sollte sich bei Bevollmächtigten also um eine absolute Vertrauensperson handeln. Wer das Vertrauen verliert oder es sich anders überlegt, kann die Vollmacht jederzeit widerrufen. Darüber sollte die Bank unverzüglich - am besten schriftlich - informiert werden.

Ob die Vollmacht auch über den Tod hinaus gelten soll, kann ein Kontoinhaber selbst entscheiden. Sollte sie bestehen bleiben, müssen die Erben die Vollmacht im Zweifel widerrufen. (dpa/tmn/wag)

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