Nicht immer ist man mit seinem Steuerbescheid zufrieden. Die gute Nachricht: Jeder kann Einspruch einlegen. Dafür bleibt in der Regel auch genug Zeit.
Für den Einspruch gegen den Steuerbescheid bleibt ein Monat Zeit. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer in Berlin hin. Wird die Frist versäumt, weist das Finanzamt jeden noch so gut begründeten Einspruch als unzulässig zurück.
Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Steuerbescheid dem Steuerpflichtigen zugestellt wurde. Lässt sich der genaue Tag des Posteinwurfs nicht beweisen, nimmt die Finanzverwaltung an, dass der Bescheid binnen drei Tagen nach dem Versand beim Steuerzahler angekommen ist.
Wird der Bescheid mit Einwilligung des Steuerzahlers im Elster-Portal zur Abholung bereitgestellt, gilt er in der Regel drei Tage nach Absendung der Mail-Benachrichtigung über die Bereitstellung als bekanntgegeben.
Ist der Tag einen Monat nach der Zustellung ein Samstag, Sonn- oder Feiertag, so endet die Frist erst mit Ablauf des darauffolgenden Werktages. Ist die Zustellung am 31. eines Monats erfolgt, endet die Frist bereits am 30. des Folgemonats, wenn dieser nur 30 Tage hat.
Zwei Beispiele: Der Steuerbescheid wird am 27. April zugestellt. Der 27. Mai ist ein Sonntag. Demzufolge läuft die Monatsfrist am Montag, den 28. Mai, um 24.00 Uhr ab. Bei einer Zustellung am Mittwoch, den 31. Oktober, endet die Monatsfrist am Freitag, den 30. November, da der November nur 30 Tage hat. © dpa
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