Das Bakom hat entschieden: Die Mehrwertsteuer auf Radio- und TV-Gebühren wird nur für April zurückgezahlt. Für die vergangenen Jahre gibt es nichts.
Die Mehrwertsteuer auf der Empfangsgebühr wird nicht auf Jahre rückwirkend zurückbezahlt. Nur wer seit April zu viel bezahlt hat, bekommt sein Geld zurück. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Die Behörde hat gemeinsam mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung die Konsequenzen des Bundesgerichtsurteils von Mitte April analysiert.
Dem Urteil zufolge müssen die Gebührenzahlenden keine Mehrwertsteuer auf die Empfangsgebühr bezahlen. Seit 1. Mai werden die Gebührenrechnungen ohne Mehrwertsteuer verschickt. Die Frage der Rückzahlung liess das Bundesgericht hingegen offen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit wirke sich eine Praxisänderung nur für die Zukunft aus, teilte das Bakom mit. Deshalb werde die Mehrwertsteuer für den Empfang für Radio und Fernsehen vor April 2015 nicht zurückbezahlt. "Bis zur Praxisänderung des Bundesgerichts hatte der Bund keinen Anlass, auf die Erhebung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren zu verzichten."
Die Mehrwertsteuer wurde seit deren Einführung im Jahr 1995 auf der Radio- und Fernsehempfangsgebühr erhoben und bislang nie bestritten. Diese Frage wurde erstmals im Verfahren aufgeworfen, das nun in den Entscheid des Bundesgerichts vom 13. April 2015 mündete. Das Bundesverwaltungsgericht als Vorinstanz des Bundesgerichts hatte die Mehrwertsteuerpflicht zunächst bestätigt. (ank)
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