Nach dem Diesel-Skandal einigten sich VW und Verbraucherschützer im Rahmen der Musterfeststellungsklage auf einen Vergleich. Betroffene erhalten laut dem ADAC nun Post von dem Automobilbauer.
VW-Kunden, die Anspruch auf eine Entschädigung infolge des Dieselskandals haben, bekommen Post mit persönlichen Zugangsdaten. Damit können sie auf einer Webseite errechnen lassen, welche Summe ihnen zusteht. Das Angebot des Autobauers muss allerdings nicht sofort angenommen werden. Die Frist ist der 20. April 2020.
Angebot kann rechtlich geprüft werden
Man könnte die Zeit etwa nutzen, um das Angebot durch einen Rechtsbeistand prüfen zu lassen. Volkswagen erstattet gegen Vorlage einer Rechnung bis zu 190 Euro dafür. Voraussetzung ist, dass der Musterkläger das Vergleichsangebot danach annehme. Der Betrag deckt laut ADAC aber nicht in jedem Fall die volle Summe. Deshalb rät der Club, sich einen Kostenvoranschlag zu holen.
Wer den Vergleich ausschlägt, muss seine Ansprüche laut ADAC innerhalb eines halben Jahres in einer Einzelklage durchsetzen.
Was tun bei falschen Daten oder fehlendem Internetzugang?
Sind Daten in dem VW-Schreiben fehlerhaft, wendet man sich direkt an Volkswagen, rät der ADAC. VW hat die Telefonnummer 05361/379 0506 (Mo - Fr, 08.00 bis 20.00 Uhr) eingerichtet. Sie dient auch als Kontaktmöglichkeit für VW-Fahrer ohne Internetzugang. Alle anderen können sich ab dem 20. März 2020 auf der Website " mein-vw-vergleich.de" anmelden, um ihre Daten einzugeben.
Die aussergerichtliche Entschädigung gilt für Betroffene, die bis zum 31. Dezember 2015 ein Auto von Volkswagen, Skoda, Seat oder Audi mit dem EA189-Motor gekauft haben. Ausserdem müssen sie im Klageregister zur Musterfeststellungsklage eingetragen sein. Je nach Fahrzeugtyp und Modelljahr fliessen Summen zwischen 1.350 und 6.257 Euro. (dpa/tmn/wag)
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