Berlin - Haben Sie die Befürchtung, dass ein Erbe, das Ihnen zukommen soll, überschuldet ist? Dann haben Sie die Möglichkeit, es auszuschlagen. Die Entscheidung darüber müssen Sie aber zügig fällen. Schlagen Sie das Erbe nicht innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls aus, gilt es als angenommen.

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Wer eine Immobilie erbt, schlägt die Erbschaft in der Regel aber nicht aus. Immerhin hat das Grundstück einen gewissen Wert, beim Haus kommt es auf den Zustand an. "Ist der Erblasser aber völlig überschuldet und die Immobilie in einem desolaten Zustand ist, kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen", sagt Jan Bittler, Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge.

Die Alternative zur Ausschlagung: eine Nachlassinsolvenz. "Bei der Nachlassinsolvenz beschränkt sich die Haftung des Erben auf den Nachlass, sein Privatvermögen ist geschützt", sagt Bittler. Reicht das Vermögen des Erblassers also nicht aus, um dessen Schulden zu tilgen, müssen Erben für die Schulden nicht mit ihrem Privatvermögen haften.

Bleibt doch etwas übrig, bekommen Erben zumindest diese Differenz. Für den Schritt bleiben Erben immerhin zwei Jahre Zeit. Beantragt wird die Nachlassinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht.  © Deutsche Presse-Agentur

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