München (dpa/tmn) - Plötzlich geerbt? Selbst wenn man den Erblasser gut kannte, weiss man noch lange nicht, wie viel in dem Nachlass steckt. Und das erfahren Erben auch nicht automatisch.
Im Gegenteil: "Das müssen sich die Erben im Normalfall selber zusammensuchen", sagt Paul Grötsch, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer des Deutschen Forums für Erbrecht in München. "Da hilft ihnen in der Regel niemand."
Wie bekomme ich als Erbe eine Übersicht über Konten?
Paul Grötsch: Zunächst einmal muss man sich als Erbe ausweisen können. Das kann man entweder mit einem Erbschein oder einem notariellen Testament machen. Mit dem Erbschein kann man dann grundsätzlich alle Banken anschreiben und sagen: "Ich bin Erbe, gebt mir Auskunft." Denn der Erbe hat die gleichen Rechte wie der Erblasser. Das heisst: Er kann die Konten zehn Jahre lang nachverfolgen, sich auch Kopien von den Kontoauszügen geben lassen und den aktuellen Kontostand abfragen.
Wie finde ich denn versteckte Konten?
Grötsch: Da ist ein wenig Detektivarbeit gefragt: Zum einen schaut man, was gibt es für Unterlagen in der Wohnung? Gibt es Kontoauszüge zumindest von einem Konto? So kann es sein, dass bei einer anderen Bank Geld angelegt wurde, die Zinsen dann aber diesem einen Konto gutgeschrieben werden. Auf diese Weise kann man sich schon mal ein wenig weiterhangeln. Man kann auch Banken selber ausfindig machen, zum Beispiel über Korrespondenzen, die man im Nachlass findet. Oder man schreibt Geldinstitute bei den letzten Wohnorten an.
Dann gibt es noch die Möglichkeit, bei Verbänden anzufragen. Für die Anfrage braucht man aber einen konkreten Grund, also objektive Anhaltspunkte, dass irgendwelche Vermögenswerte vorhanden waren. Ein Beispiel: Der Erblasser hatte ein Konto, ist aber umgezogen. Also könnte es sein, dass er ein Konto bei einer Bank an seinem früheren Wohnort hatte. Das könnte ein Grund für einen Anfrage sein.
Das Problem dabei: Verbände können immer nur die aktuellen Kontoverbindungen abfragen. Wenn der Erblasser einen Bevollmächtigten hatte, der kurz nach dem Erbfall ein Konto bei einer unbekannten Bank aufgelöst hat, ist das Konto nicht mehr da. Bei einer späteren Abfrage taucht es nicht mehr auf.
Gibt es eine Frist, innerhalb derer Ansprüche angemeldet werden müssen?
Grötsch: Wenn Sie Erbe sind, sind Sie automatisch Inhaber dieses Guthabens. Das einzige Problem: Nach zehn Jahren erlischt die Aufzeichnungsfrist. Wenn das Geld aber noch vorhanden ist, bleibt das Konto bestehen. Also wenn Sie nach 20 Jahren noch ein altes Sparbuch entdecken, haben Sie auf das Guthaben auch noch Anspruch. © dpa
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