Berlin - Diese Blüten besser nicht weitergeben: Wer mit Falschgeld bezahlt oder es anderweitig in Umlauf bringt, macht sich strafbar. Doch wie erkennt man gefälschte Euroscheine überhaupt? Und was passiert, wenn man aus Versehen damit zahlt?

Mehr zum Thema Verbraucher

Zwar sei zunächst die vorsätzliche Zahlung mit Falschgeld strafbar, teilt der Bundesverband deutscher Banken mit. Wurde versehentlich mit Falschgeld bezahlt, müssen die Behörden also zunächst nachweisen, dass die Tat vorsätzlich begangen wurde. Die Zahlung gelte allerdings bereits dann als vorsätzlich, wenn Sie den Umstand, dass es sich um Falschgeld handelt, zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie gerade einen echten Euroschein bekommen haben oder nicht, sollten Sie die Banknote also besser direkt prüfen. Unterscheiden kann man echte von falschen Euroscheinen durch "kippen, fühlen, sehen", so der Bundesverband deutscher Banken. Denn auf modernen Euro-Noten sind verschiedene Sicherheitsmerkmale hinterlegt, die sich so erkennen lassen.

Identifizierung über eindeutige Sicherheitsmerkmale

Für die 100-Euro-Banknote der Europa-Serie empfiehlt die Europäische Zentralbank etwa: "Nehmen Sie die Banknote in die Hand. Das Papier fühlt sich griffig und fest an." Ausserdem können Sie die Banknote gegen das Licht halten. Dann werden das Porträt-Fenster, das Wasserzeichen und der Sicherheitsfaden auf dem Schein sichtbar.

Kippen Sie die 100-Euro-Banknote der Europa-Serie, zeigt der Folienstreifen auf dem Schein das Porträt der mythologischen Gestalt Europa in einem durchsichtigen Fenster. Auf der Smaragdzahl bewegt sich beim Kippen ein Lichtbalken auf und ab.

Über Sicherheitsmerkmale weiterer Euro-Noten können Sie sich auf der Website der Europäischen Zentralbank informieren. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie zudem eine echte Banknote neben die vermeintlich falsche legen, rät der Bankenverband.

Bei Zahlung mit Falschgeld drohen empfindliche Strafen

Haben Sie Falschgeld erst einmal angenommen, können Sie es später übrigens weder bei einer Bank noch bei der Polizei in echtes Geld umtauschen. Zahlen Sie es in einen Einzahlungsautomaten bei einer Bank ein, wird das Geld eingezogen und Sie erhalten später keine Gutschrift auf Ihr Konto. Ausserdem müssen Sie mit einer Rückfrage der Bank oder der Polizei rechnen.

Auch wenn Sie das Falschgeld bei der Polizei nicht in echtes Geld umtauschen können, sollten Sie gefälschte Scheine oder Münzen in jedem Fall dort melden. Bezahlen Sie stattdessen wissentlich mit dem Falschgeld drohen Geldstrafen und Freiheitsstrafen - abhängig etwa davon, wie Sie zu dem Falschgeld gekommen sind.  © dpa

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.