Frankfurt/Main - Banken dürfen keine Gebühren für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung im Fall einer vorzeitigen Darlehensrückzahlung verlangen. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG) hervor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG liess Berufung zu.
Das Gericht gab einem Kreditnehmer in zweiter Instanz Recht. Der Bankkunde klagte gegen ein Kreditinstitut, das eine Pauschale von 100 Euro für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung verlangte. Die Sondergebühr wurde selbst dann fällig, wenn das Darlehen nicht vorzeitig zurückgezahlt wurde.
Die Klausel sei unwirksam, erklärte das Oberlandesgericht. Die Aufwandsentschädigung benachteiligte die Kunden unangemessen. Die Bank sei verpflichtet, den Kreditnehmer über die Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückführung zu informieren. Zudem könne das Institut die Entschädigung mithilfe eines Computerprogramms ohne grossen Aufwand errechnen. Die Berechnung stelle damit keine zusätzliche Sonderleistung dar. Dies gelte auch unabhängig davon, ob es tatsächlich zur vorzeitigen Rückführung des Darlehens komme oder nicht. © dpa
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