Die Radio- und Fernsehempfangsgebühr wird per 1. Mai gesenkt. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesgerichtes, das am Mittwoch veröffentlicht wurde.

Mehr zum Thema Verbraucher

Wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mitteilt, wird die Radio- und Fernsehgebühr nicht mehr der Mehrwertsteuer unterstehen. Somit sinkt die Gebühr für die Schweizer Haushalte pro Jahr um elf Franken auf 451 Franken und jene für die Unternehmen um 2,5 Prozent. "Das Bakom und die Billag setzen somit das Urteil des Bundesgerichtes vom 13. April 2015 mit sofortiger Wirkung um", heisst es dazu weiter in der Bakom-Mitteilung. Demnach wird die Gebühr "nicht mehr als Regalabgabe betrachtet, auf die die Mehrwertsteuer erhoben wird".

Etwaige weitere Änderungen, die das Urteil mit sich bringen könnte, wollen das Bundesamt für Kommunikation und die Eidgenössische Steuerverwaltung nun prüfen. Auf die Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 über das Referendum gegen die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes habe das Urteil hingegen keinen Einfluss.

Auf Twitter sorgt die Gebührensenkung jedenfalls für Diskussionen:

(kab)

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.