Frankfurt/Düsseldorf - Ob Mini-, Klein- oder Kurzzeitkredit: Hinter unterschiedlichen Bezeichnungen verbirgt sich im Grunde ein und dasselbe Versprechen - Menschen aus finanziellen Engpässen zu helfen. In der Regel auch noch schnell und unbürokratisch. Doch was versteht man überhaupt unter so einem Darlehen? Und warum sollten Verbraucherinnen und Verbraucher bei solchen Angeboten vorsichtig sein?
Auf den ersten Blick unterscheiden sich die sogenannten Klein- oder Kurzzeitkredite kaum von anderen Ratenkrediten - sie alle müssen verzinst in festgelegten Raten zurückgezahlt werden. Nur: Klein- und Kurzzeitkredite werden in der Regel online beantragt, eine Schufa-Auskunft benötigt es oft nicht.
Der eigentliche und für Verbraucher oft unsichtbare Unterschied versteckt sich aber woanders: Kredite über weniger als 200 Euro oder solche - unabhängig von ihrer Höhe-, die innerhalb von drei Monaten zurückgezahlt werden müssen, unterliegen nicht der Verbraucherkreditrichtlinie der EU. "Verbraucher sind daher nicht geschützt", sagt Ulf Linke von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).
Verbraucherschutz ausser Kraft
Anbieter solcher Darlehen sind nicht wie üblich dazu verpflichtet, in einem schriftlichen Vertrag umfassende Angaben zu den Kredit-Konditionen zu machen. Das kann es Interessierten erschweren, die Verzinsung und die sonstigen Kosten des Kredits zu überblicken. Auch das 14-tägige Widerrufsrecht steht Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Klein- oder Kurzzeitkrediten nicht zu.
Vor allem die sonstigen Kosten sind es, die bei den Darlehen gerne zu Buche schlagen, beobachtet Marcus Köster von der Verbraucherzentrale NRW. Denn häufig würden zu den Krediten besondere Pakete angeboten, die extra kosten. Etwa eines, das eine Bonitätsverbesserung vorsieht oder eines, das die schnelle Auszahlung des Geldes gewährleisten soll.
Diese Angebote lassen sich die Unternehmen gut bezahlen, viele Betroffene nehmen das in Kauf. "Ohne diese Pakete macht der Abschluss für Verbraucherinnen und Verbraucher häufig keinen Sinn", sagt Verbraucherschützer Köster. Denn oft seien die Kunden in akuter finanzieller Notlage und brauchten das Geld schnell.
Anbieter und Verbraucherschützer sind unterschiedlicher Meinung darüber, ob die Kosten für solche Pakete zu den Kreditkosten zählen oder nicht. "Tun sie dies, wird sich schon allein deshalb in vielen Fällen die Frage stellen, ob diese Kosten nicht sittenwidrig hoch sind", sagt Köster. Die Unternehmen lassen sie aber gerne aussen vor. Bei sittenwidrig hohen Kosten verlöre ein Kreditvertrag seinen rechtlichen Bestand, der Kunde müsste dann nur das Geld zurückbezahlen, das er tatsächlich bekommen hat, ohne Zinsen oder weitere Kosten.
Ulf Linke zufolge wird die Verbraucherkreditrichtlinie aktuell überarbeitet, deren Anwendungsbereich könnte künftig auch Klein- und Kurzzeitkredite erfassen. Noch ist das allerdings Zukunftsmusik. Bafin und Verbraucherzentralen setzen derweil auf Aufklärung. Und trotzdem wächst der Markt an.
Schuldnerberatung statt immer neuer Schulden
Marcus Köster rät Verbraucherinnen und Verbrauchern in jedem Fall dazu, die Finger von solch einem Kredit zu lassen. Seine Erfahrung ist: Verbraucherinnen und Verbraucher, die solche Angebote in Anspruch nehmen wollen, haben im Regelfall eine schwierige Bonität. Mit dem Kredit werde nur ein neues Loch aufgemacht, um ein anderes zu stopfen. Darum sei abzusehen, dass das finanzielle Problem im folgenden Monat wieder besteht.
Für Menschen, die akut in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, sieht der Verbraucherschützer nur eine Alternative: "die anerkannte und möglichst kostenfreie Schuldnerberatung vor Ort". Die könne helfen, die Finanzen nachhaltig und langfristig in den Griff zu bekommen.
Bei Missständen kann eine Schlichtungsstelle helfen
Wer bereits mit einem Klein- oder Kurzzeitkredit auf die Nase gefallen ist, und glaubt, ein Anbieter habe gegen geltende Gesetze verstossen, dem rät die Bafin, sich zunächst an das betroffene Unternehmen selbst zu wenden. Besteht danach immer noch Anlass zur Beschwerde, kann eine Schlichtungsstelle eingeschaltet werden.
Darüber hinaus können sich Betroffene mit ihrem Anliegen an die Bafin wenden und Beschwerde einreichen. Ulf Linke betont aber, dass die Behörde keine Streitfälle entscheiden und auch keine Rechtsberatung für den Einzelfall vornehmen kann. Die Information könne der Bafin unter Umständen aber wichtige Hinweise zu Mängeln beaufsichtigter Unternehmen liefern. Gegebenenfalls könnten andere Verbraucher so vor einem ähnlichen Reinfall bewahrt werden. © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.