• Wer über einen längeren Zeitraum etwas für ein Kind ansparen möchte, kann an der Börse in ETFs investieren.
  • Für kleinere, kurzfristige Wünsche eignen sich Sparkonten.
  • Entscheidend ist, auf welchen Namen das Konto laufen soll.

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Der Führerschein, eine grosse Reise nach dem Schulabschluss oder sogar ein ganzes Jahr im Ausland: Wenn Kinder älter werden, wachsen auch ihre Träume. Prima, wenn sie dann ein Startpolster haben, das Eltern und Verwandte für sie angespart haben. "Wer schon kurz nach der Geburt anfängt, kann auch mit kleinen Beträgen eine stattliche Summe ansparen, bis das Kind erwachsen ist", sagt Ina Kötter, Expertin für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Lebensversicherungen eignen sich nicht

Von Sparverträgen mit Lebens- oder Rentenversicherungen, die speziell auf Kinder abzielen, sollten Eltern aber die Finger lassen. Die haben nicht nur hohe Kosten, was die ohnehin magere Rendite zusätzlich schmälert. "Oft laufen diese Verträge auch über viele Jahre. Die Wahrscheinlichkeit, das bis zum Ende durchzuhalten, ist aber gering", weiss Kötter.
Wer über einen längeren Zeitraum für ein Kind sparen möchte, zum Beispiel bis es volljährig ist oder seine Ausbildung abgeschlossen hat, sollte besser auf Aktien setzen. Damit gibt es noch die Aussicht auf eine ordentliche Rendite. "Zwölf bis 15 Jahre sollte die Anlagedauer mindestens betragen, lieber länger. Dann lassen sich Schwankungen am Aktienmarkt ausgleichen." Für die Investition eignen sich sogenannte ETFs. Das sind Aktienfonds, die in viele Papiere auf einen Schlag investieren. Dadurch streuen Anleger ihr Risiko.

ETFs bringen Rendite

Ausserdem sind ETFs transparent und einfach, weil sie lediglich der Kursentwicklung eines Index folgen. Deshalb eignen sie sich auch für Anfänger. Die Stiftung Warentest empfiehlt, Anteile an einem ETF auf einen weltweit streuenden Index zu kaufen, etwa den MSCI World. Der erzielte in der Vergangenheit über einen Zeitraum von 18 Jahren eine durchschnittliche Rendite von 7,8 Prozent im Jahr.
ETFs eignen sich nicht nur, wenn Verwandte eine grössere Summe auf einen Schlag anlegen möchten. Sie lassen sich auch schon mit kleinen Summen in einem monatlichen Sparplan besparen. Eltern bleiben dabei flexibel, sie können die Einzahlung jederzeit ändern oder unterbrechen.

Sparkonten für kleine Wünsche

Wer sich nicht an die Börse traut oder für einen kürzeren Zeitraum sparen möchte, kann das Geld auch auf einem Tages- oder Festgeldkonto anlegen. Das empfiehlt Kötter ebenfalls, wenn lediglich kleinere Beträge angespart werden sollen, etwa damit das Kind sich selbst ein Fahrrad kaufen kann. "Damit lernen die Kinder, wie das Geld eingezahlt wird und wie es sich dort aufsummiert. Das ist also auch aus pädagogischer Sicht sinnvoll."
Manche Banken bieten Sparkonten speziell für Kinder an. Dort gibt es mitunter etwas höhere Zinsen, als derzeit am Markt üblich sind. Manche versprechen sogar einen Bonus. Die Stiftung Warentest hat allerdings herausgefunden, dass die Höchstsummen dann meist auf niedrige Beträge gedeckelt sind.

Das Konto eröffnen

Steht fest, wo das Geld investiert werden soll, müssen die Sparenden noch eine weitere Entscheidung treffen. Der Knackpunkt bei der Geldanlage für den Nachwuchs ist nämlich die Kontoeröffnung. Hier müssen Eltern oder Verwandte festlegen, auf welchen Namen es laufen soll.
Unkompliziert ist die Kontoeröffnung, wenn Eltern oder Grosseltern einfach eines auf ihren eigenen Namen anlegen und dort für das Kind sparen. Sie können die angesparte Summe dann verschenken, sobald für sie der richtige Zeitpunkt gekommen ist. "Wer möchte, kann auch in einem Vertrag zugunsten Dritter mit der Bank festlegen, dass dieses Geld auf das Kind übergehen soll", rät Kötter. Der Zeitpunkt lässt sich individuell festlegen, etwa bei Volljährigkeit, Ende der Ausbildung oder im Todesfall des Kontoinhabers. Diese Regelung sollte aber widerrufbar sein, damit die Sparenden das jederzeit ändern könnten.
Der Haken bei dieser Variante ist, dass der Kontobesitzer die Zinsen selbst versteuern muss. Wer bereits seinen Freibetrag ausgeschöpft hat, muss also Abgeltungssteuer darauf zahlen.

Das Geld gehört dem Kind

Das lässt sich umgehen, wenn das Konto im Namen des Kindes eröffnet wird. Denn das hat einen eigenen Freibetrag bei der Steuer. Den Antrag müssen Erziehungsberechtigte unterschreiben und eine Geburtsurkunde vorlegen. Das gilt auch, wenn etwa die Grosseltern für das Enkelkind ein Konto oder Depot eröffnen möchten.
"Läuft es auf das Kind, dann gehört das Geld dem Nachwuchs. Eltern dürfen es nicht antasten. Auch nicht für Anschaffungen für das Kind", sagt die Expertin. Tun sie es doch, gilt das als Betrug, das Geld muss dann nachversteuert werden. Ab dem 18. Geburtstag haben die Kinder die volle Kontrolle und dürfen das Geld ausgeben wofür sie möchten – auch wenn es Eltern oder Grosseltern nicht gefällt.
Bei grösseren Ersparnissen kann es ausserdem eng werden, falls das Kind später einmal Bafög beantragen möchte. Maximal 8.200 Euro sind derzeit an Vermögen erlaubt, sonst erhält es die Ausbildungsförderung nicht.

Über die Expertin:
Ina Kötter ist Expertin für Finanzdienstleistungen und Versicherungen. Sie berät in der Mainzer Filiale der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Verbraucher.

Verwendete Quellen:

  • Gespräch mit Ina Kötter, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Finanztest (11/2020)

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