Volljährige sind dazu verpflichtet, für ihren Unterhalt aufzukommen. Eine Unterstützung der Eltern steht ihnen nur nach einer strengen Prüfung zu. So lautet ein Gerichtsurteil.
Wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt, hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden (Az.: 4 UF 209/18), dass bei volljährigen Kindern ein fiktives Einkommen anzurechnen ist, wenn sie Sozialleistungen erhalten - auch dann, wenn sie nur teilweise arbeiten können. Die Eltern können nach strenger Prüfung zu einer Zahlung herangezogen werden.
In dem verhandelten Fall leidet ein Mann unter psychischen Erkrankungen, unter anderem an Schizophrenie. Seit Jahren wird er betreut. Ein Gutachten der Rentenversicherung ergab 2014, dass er vollständig erwerbsunfähig sei. Daraufhin erhielt er keine Grundsicherung für Arbeitssuchende mehr, sondern Sozialhilfe. Zwischen 2010 und 2015 ging er insgesamt drei Aushilfstätigkeiten und einem Praktikum mit einer maximalen Dauer von gut zwei Monaten nach.
Unterhaltszahlung: Fiktives Einkommen muss berücksichtigt werden
Der Träger der Sozialhilfe verlangte vom Vater des Mannes die Zahlung von Unterhalt für den Sohn. Der Vater meinte jedoch, der Sohn sei nicht dauerhaft chronisch erkrankt und daher auch nicht dauerhaft erwerbsunfähig. Bei der Ermittlung des Unterhaltsanspruchs müsse ein fiktives Einkommen des Sohns berücksichtigt werden. Der Unterhaltsanspruch sei um diesen Betrag zu mindern.
Vor Gericht war der Vater erfolgreich. Befindet sich ein Volljähriger nicht mehr in der Ausbildung, wird seine Bedürftigkeit streng geprüft. Volljährige sind verpflichtet, ihre Arbeitskraft zur Deckung des eigenen Bedarfs einzusetzen.
Zwar sei der Sohn nicht mehr arbeitssuchend, da er nicht mehr die Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalte. Allerdings könne er bis zu drei Stunden pro Tag arbeiten, so das Gericht. Im vorliegenden Fall habe er eine befristete Tätigkeit übernommen. Dies müsse fiktiv bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden. (spot/dpa)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.