Grillen auf dem Balkon kann zwischen Nachbarn und dem Vermieter zum Streitpunkt werden. Wir klären Ihre Rechte und Pflichten als Mieter.

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Für die einen stehen Qualm und Grillgeruch für pures Glück, für Lagerfeuerromantik, für den wahren Sommerbeginn. Für die anderen bleibt das Grillen – insbesondere auf dem Balkon der Nachbarn – einfach nur: Qualm und Grillgeruch.

Wenn diese verschiedenen Ansichten aufeinandertreffen, sind Konflikte absehbar. Aber welche Rechte und Pflichten bestehen in diesem Zusammenhang?

Dürfen Vermieter das Grillen auf dem Balkon verbieten?

Grillen auf dem Balkon und im eigenen Garten ist grundsätzlich erlaubt, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Doch der Vermieter kann das einschränken: "Das Grillen auf dem Balkon kann per Mietvertrag verboten werden", so Ropertz.

Ist das Grillen auf dem Balkon oder im Garten nicht im Mietvertrag geregelt, gilt grundsätzlich die gegenseitige Rücksichtnahme zwischen den Mietern: "Das Grillen ist dann nicht erlaubt, wenn der Qualm des Grills in Nachbarwohnungen zieht", erklärt Ropertz.

Wenn Nachbarn sehr stark vom Grillen auf dem Nebenbalkon beeinträchtigt werden, können sie rechtlich dagegen vorgehen.

Gas- oder Holzkohlegrill: Was ist erlaubt?

Generell ist jeder Grill auf dem Balkon erlaubt. Romantiker halten am altbewährten Holzkohlegrill fest, für andere überwiegen die Vorteile eines Gasgrills. Der wird deutlich schneller heiss und verursacht weder Rauch noch Qualm.

Bei einem stark qualmenden Holzkohlegrill ist die Gefahr, dass der Rauch in die Nachbarwohnung zieht, deutlich höher – und kann damit für Konflikte in der Nachbarschaft führen. Wer das vermeiden möchte, ist mit einem Gas- oder Elektrogrill auf der sicheren Seite; Letzterer lässt sich sogar in der Wohnung benutzen.

Kann Grillen auf dem Balkon ein Kündigungsgrund sein?

"Ähnlich wie beim Rauchen, kann das Grillen auf dem Balkon theoretisch zur Kündigung führen, wenn das Grillen vertraglich verboten ist, der Mieter sich jedoch dauerhaft – auch nach einer Abmahnung – darüber hinwegsetzt und weiter grillt", erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.

Wem das Grillen auf dem Balkon heilig ist, der sollte also einen aufmerksamen Blick in den Mietvertrag werfen. Im Umgang mit den Nachbarn ist vor allem die Hausordnung entscheidend: Auch hier kann geklärt sein, ob, wo und wann gegrillt werden darf.

Gibt es bestimmte Zeiten, zu denen das Grillen auf dem Balkon verboten ist?

Wie oft und wie lange auf dem Balkon gegrillt wird, ist rechtlich unerheblich. Ähnlich wie bei der Entscheidung zwischen Holzkohle oder Gasgrill kann hier aber die Beeinträchtigung der Nachbarn entscheidend sein: Wer mit den Nachbarn spricht, das Grillen ankündigt und eine gemeinsame Zeitspanne ausmacht, dürfte auf mehr Verständnis treffen – und so Ärger vermeiden.

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