Immer mehr Produkte im Handel sind mit dem Hinweis "proteinreich" versehen. Doch was genau steckt dahinter? Erst ab einem bestimmten Prozentanteil dürfen Produkte die Bezeichnung tragen.

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Ob Müsli, Fitnessriegel oder Dessert - den Aufdruck "proteinreich" oder "reich an Eiweiss" sieht man inzwischen immer häufiger. Die Verbraucherzentrale Bayern stellt klar: Um diese Bezeichnung tragen zu dürfen, müssen mindestens 20 Prozent der Kalorien eines Lebensmittels aus dem Eiweissanteil stammen. So regelt das die EU-Health-Claims-Verordnung.

Proteinreich: Viele Produkte durch Zusatzstoffe "gestreckt"

Meist werde der Eiweissgehalt dadurch erhöht, dass Hersteller Milch-, Soja- oder Eiprotein zusetzen. Dann finden sich auf den Zutatenlisten dieser Produkte oft Süssungsmittel, Zusatzstoffe, Aromen, Vitamine und Mineralstoffe. Wer diese nicht möchte, könne stattdessen mit naturbelassenen Lebensmitteln wie Naturjoghurt oder Magerquark den Eiweissbedarf problemlos decken, erklärt Verbraucherschützerin und Ernährungsexpertin Anja Schwengel-Exner.

So kommen im Naturjoghurt mit 5 Gramm Eiweiss pro 100 Gramm mehr als 20 Prozent der Kalorien aus dem enthaltenen Eiweiss. Bei Magerquark mit durchschnittlich 12 Gramm sind es sogar mehr als 70 Prozent. Weitere zuverlässige Eiweisslieferanten sind Fleisch, Fisch, Getreide und Hülsenfrüchte. (spot/dpa)

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