Reicht das Geld der Eltern nicht, müssen Kinder etwa bei den Pflegekosten aushelfen. Aber nicht jeder ist tatsächlich unterhaltspflichtig. Ab welchem Einkommen das Sozialamt tatsächlich Elternunterhalt fordern darf.
In der Familie muss man finanziell füreinander einstehen. Nicht nur Eltern sind für ihre Kinder finanziell verantwortlich. Auch der Nachwuchs hat gegenüber seinen Eltern eine Unterhaltspflicht, wenn diese bedürftig sind. ‟In der Praxis ist das meist der Fall, wenn Eltern Pflege brauchen und die nicht selbst bezahlen können“, sagt Michael Sittig, Experte für Versicherungen und Recht von der Stiftung Warentest. Dann springt zuerst das Sozialamt ein und übernimmt die Kosten, um sie anschliessend von den Kindern zurückzufordern.
Elternunterhalt nur von Gutverdienern
Doch nicht jeder muss finanziell für seine Eltern einstehen. Kinder müssen nur zahlen, sofern sie selbst genug Geld verdienen, wie "Finanztip" berichtet. Seit Januar 2020 gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz, das die Untergrenzen des Verdienstes neu definiert hat. Seitdem gilt: Nur Kinder, die pro Jahr mehr als 100.000 Euro brutto verdienen, müssen für ihre Eltern Unterhalt zahlen. ‟Dadurch müssen Normalverdiener in der Regel keine Angst haben, vom Sozialamt dafür kontaktiert zu werden“, beruhigt Sittig. Auch der Deutsche Städtetag schätzt, dass mit der Gültigkeit des Gesetzes rund 90 Prozent der Kinder, die vorher noch unterhaltspflichtig waren, nun von der Zahlungspflicht befreit wurden.
Pflege ist teuer. Im Durchschnitt bezahlen Pflegebedürftige in Deutschland bei stationärer Pflege einen Eigenanteil von 1.900 Euro im Monat, zeigt eine Statistik des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). Reichen die Rente, die Pflegeversicherung und das Ersparte der Eltern nicht dafür aus, sollen gutverdienende Kinder für den Fehlbetrag aufkommen. Um das zu prüfen, wendet sich das Sozialamt immer zuerst an die Pflegebedürftigen, denn es muss laut Gesetz immer ein niedrigeres Einkommen der Kinder vermuten.
‟Die Eltern müssen dann Fragen zum Einkommen oder Beruf ihrer Kinder beantworten. Nur wenn das Sozialamt Indizien dafür hat, dass dieses mehr als 100.000 Euro verdient, wendet sich das Sozialamt im zweiten Schritt an das Kind“, erklärt Sittig. Das muss dann sein jährliches Bruttoeinkommen nachweisen. ‟Bei Verheirateten zählt nur das Einkommen des Kindes, nicht des Partners. Auch das Vermögen bleibt bei der Betrachtung aussen vor.“
Berechnung: Wann zahle ich für meine bedürftigen Eltern?
Um die Höhe der Unterhaltszahlung zu berechnen, stellt das Sozialamt dann das sogenannte bereinigte Jahresnettoeinkommen fest. Es zieht also verschiedene Kosten vom Bruttoeinkommen ab. Etwa Unterhalt für Kinder, Raten für einen Hauskredit oder Sparbeiträge für die Altersvorsorge. Ausserdem hat jeder einen Anspruch auf einen monatlichen Selbstbehalt. Also einen Teil seines Einkommens, der nicht für den Unterhalt herangezogen wird. Ledige dürfen mindestens 2.000 Euro von ihrem Netto behalten, Ehepaare 3.600 Euro. Zusätzlich steht ihnen noch die Hälfte der Differenz zu ihrem Nettoeinkommen zu. Ein Rechenbeispiel der Stiftung Warentest:
Das monatliche bereinigte Nettoeinkommen beträgt 4.700 Euro. Der Mindestselbstbehalt für Ledige beträgt 2.000 Euro, die Differenz zum Nettoeinkommen sind also 2.700 Euro. Nur die Hälfte davon darf das Sozialamt als Unterhalt verlangen, also maximal 1.350 Euro.
Geschwister zahlen anteilig
‟In Familien mit mehreren Geschwistern werden die Kosten nach der Leistungsstärke geteilt. Im Einzelfall ist das ziemlich kompliziert“, sagt der Experte. Wenn mindestens ein Kind die Schwelle von 100.000 Euro überschreitet, errechnet das Sozialamt bei allen Kindern, wie viel sie jeweils theoretisch zum Unterhalt der Eltern beitragen könnten. Seinen Anteil zahlen muss aber nur das Kind, das tatsächlich genug verdient. Ein Beispiel:
Der Sohn könnte theoretisch 1/3 der Kosten übernehmen, die Tochter 2/3. Aber nur sie verdient mehr als 100.000 Euro im Jahr und ist deshalb unterhaltspflichtig. Während sie zwei Drittel der offenen Kosten übernimmt, muss der Bruder nichts zahlen.
Wenn Eltern länger in Pflege sind, kann es sein, dass sich zwischenzeitlich das Einkommen der Kinder verändert. ‟Bislang weiss man noch nicht, ob das Sozialamt später nochmal das Einkommen nachprüft“, sagt Sittig. „Erste Ansprechpartner für diese Prüfung wären dann weiterhin die Eltern.“ Wer aber bereits Unterhalt zahlt und dann mehr verdient, muss das Sozialamt darauf hinweisen, dass er nun mehr leisten kann. Und auch wer weniger Einkommen hat, sollte Bescheid geben, sodass die Unterhaltsforderung gegebenenfalls daran angepasst wird.
Auch ohne Kontakt müssen Kinder zahlen
Kinder müssen finanziell für ihre Eltern einstehen, auch wenn sie jahrelang keinen Kontakt mehr hatten. ‟Nur wenn es erhebliche Verfehlungen durch das Elternteil gab, sind Kinder nicht unterhaltspflichtig. Was genau das im Einzelnen bedeutet, ist aber Auslegung der Gerichte. Und die waren zuletzt sehr streng“, weiss Sittig. Von der Unterhaltspflicht befreien konnten sich beispielsweise Kinder, die von Eltern sexuell missbraucht wurden oder deren Elternteil früher keinen Unterhalt gezahlt hat. ‟Allerdings liegt die Beweislast bei den Kindern. Sie müssen etwa Zeugen benennen. Es ist also möglich, sich gegen die Forderung des Sozialamts zu wehren, aber meist sehr schwierig.“
Verwendete Quellen:
- Michael Sittig, Experte für Versicherungen und Recht, Stiftung Warentest
- Verband der Ersatzkassen (vdek)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Stellungnahme des Deutschen Städtetags zum Angehörige-Entlastungsgesetzes
- Finanztip.de: Nur noch wenige müssen für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen
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