• Ist die Wohnung zu klein, parkt man Rollator oder Kinderwagen schnell im Hausflur oder Treppenhaus.
  • Doch ist das überhaupt erlaubt?
  • Diese Regeln gelten im Mehrfamilienhaus.

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Wer den Hausflur in Mehrfamilienhäusern mit Fahrrad, Kinderwagen oder Schuhen vollstellt, bekommt schnell Ärger mit den Nachbarn. In der eigenen Wohnung ist oft nicht genug Platz, aber dürfen Mieter dann alles im Hausflur abstellen?

Grundsätzlich sollten sich alle Hausbewohner merken: Das Treppenhaus ist eine Gemeinschaftsfläche, die hauptsächlich dazu da ist, um von einer Wohnung zur anderen zu kommen oder um das Haus zu verlassen. Um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden, sollte man also nichts im Flur stehen lassen, was die anderen Mieter beeinträchtigt, stört oder gar gefährdet. Das erklärt die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift "Finanztest" (11/2020).

Was gilt als Gefährdung im Treppenhaus?

Eine Gefährdung liegt zum Beispiel dann vor, wenn das Gerümpel im Hausflur den Brandschutz betrifft. Die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes regelt, wie ein Treppenhaus beschaffen sein muss, damit die Feuerwehr jederzeit Zutritt hat. Auch dürfen Möbel oder Fahrräder den Fluchtweg der Bewohner nicht blockieren.

Ist man sich unsicher, ob das Schuhregal vor der Wohnung erlaubt ist oder ob der Rollator dort abgestellt werden darf, lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag. Denn oft schreibt der Vermieter hier vor, was erlaubt ist - und was nicht.

Gerümpel im Hausflur: Wann gelten Verbote?

Weigert sich der Mieter trotz Aufforderung des Vermieters, seinen Krempel aus dem Hausflur wegzuräumen, kann im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung drohen.

Aber nicht jedes Verbot ist auch gültig. Sind Mieter auf bestimmte Gegenstände wie Kinderwagen oder Rollator angewiesen, dürfen sie diese in der Regel auch im Hausflur abstellen. Dabei gilt aber immer die Voraussetzung, dass man dadurch niemanden gefährdet. Der Flur muss immer gross genug sein und beispielsweise die eigene Wohnung per Fahrstuhl gut zu erreichen. (spot/dpa)

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