- Unzufrieden mit der Krankenkasse? Dann sollten Sie nicht mehr zögern und den Anbieter wechseln.
- Hier gibt es einen Überblick, für wen ein Wechsel infrage kommt und was Sie bei der Kündigung beachten sollten.
Wenn die Krankenkassen ihre Gebühren erhöhen, denkt wohl jeder über einen Wechsel nach. Allerdings sollten dabei einige Punkte beachtet werden. Damit der Wechsel reibungslos vonstattengeht, muss eine Frist eingehalten werden.
Ein Kassenwechsel ist prinzipiell jederzeit machbar. Allerdings besteht eine gesetzliche Mindestbindungsfrist: "Ein Wechsel ist in der Regel nur alle eineinhalb Jahre möglich", sagt Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale Hamburg. Bei einer Beitragserhöhung haben die Versicherten allerdings ein Sonderkündigungsrecht.
Wahl der Krankenkasse: Nicht nur auf den Preis schauen
Bei der Wahl der Krankenkasse lohnt sich nicht nur der Blick auf den Preis. "Auch auf die angebotenen Zusatzleistungen kommt es an", erklärt Claudia Widmaier vom GKV-Spitzenverband. Die allermeisten Leistungen sind zwar gleich - unabhängig davon, um welche gesetzliche Krankenkasse es sich handelt. Es gibt aber einen gewissen Anteil an Service- und Leistungsbereichen, in denen sich die Kassen unterscheiden.
Zum einheitlichen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört etwa die Behandlung beim Arzt, der frei gewählt werden kann. Die Kasse zahlt ausserdem die vom Arzt verordneten Medikamente. Der Versicherte muss pro Medikament lediglich einen Eigenanteil von bis zu zehn Euro leisten. Die Kasse finanziert zudem eine Vielzahl von Vorsorgeuntersuchungen und die Behandlung im Krankenhaus. Gesetzlich Versicherte haben auch Anspruch auf Heilmittel wie Physio-, Ergo- und Sprachtherapie sowie auf Hilfsmittel.
Der Service unterscheidet sich stark
Ein grosser Unterschied zwischen den Kassen ist der Service - beziehungsweise die Serviceform. "Manche Kassen setzen eher auf einen digitalen oder telefonischen Service, andere halten ein dichteres Filialnetz vor", erläutert Jochen Sunken. Wem es also wichtig ist, Krankenkasse und Berater vor Ort aufzusuchen, sollte darauf achten, dass die Kasse eine Geschäftsstelle in der Nähe hat.
Etliche Kassen haben dazu noch Extras im Angebot - wie Reiseimpfungen oder zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen. Und oft, aber eben nicht immer, übernehmen sie auch die Kosten für eine Zahnreinigung. Wer auf solche Extras Wert legt und sie bei seiner bisherigen Kasse nicht bekommt, für den kann ein Wechsel ein Gewinn sein.
Das Gesamtpaket muss überzeugen
Wichtig ist das Gesamtpaket: Wie hoch ist der Zusatzbeitrag? Welche Leistungen gibt es? Wie attraktiv ist das Bonusprogramm für mich? "Ein Wechsel einzig mit Blick auf nur einen dieser Faktoren ist nicht zu empfehlen", erklärt Jochen Sunken.
Für eine Familie mit Kindern ist es kein Muss, dass alle bei derselben Kasse versichert sind - vorausgesetzt, das Elternpaar ist jeweils eigenständig versichert. Dann können beide problemlos in verschiedenen Kassen Mitglieder sein.
Wer sich einen Wechsel überlegen sollte
Personen, die gerade ein neues Hilfsmittel beantragt oder bewilligt bekommen haben, sollten sich einen Wechsel überlegen. "Das Hilfsmittel müsste gegebenenfalls bei der alten Kasse zurückgegeben und bei der neuen neu beantragt werden", erkärt Jochen Sunken.
Übrigens: "Ein Krankenkassen-Wechsel ist in bestimmten Fällen auch möglich, ohne dass der Versicherte seiner bisherigen Kasse kündigt", sagt Claudia Widmaier. Das kann bei einem Arbeitgeberwechsel der Fall sein. Wird die Mitgliedschaft unterbrochen, etwa durch eine Pause zwischen zwei Tätigkeiten, ist sofort ein Wechsel möglich. (spot)
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