Zwar sind in der Corona-Pandemie grosse Privatfeiern so oder so tabu, wer aber danach eine Party in den eigenen vier Wänden plant, sollte Acht geben. Falls es zu laut und wild wird, könnte das sogar zu einer Kündigung führen.
Wer demnächst mit Freunden zu Hause feiern will, sollte dabei auch an seine Nachbarn denken. Denn zu viele wilde Partys können am Ende zur Kündigung führen, wie ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek zeigt (Az.: 713 C 1270/18), auf das die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien vom Deutschen Anwaltsverein (DAV) hinweist.
Der besagte Mieter feierte regelmässig in seiner Wohnung, wobei die Partys nicht nur durch erheblichen Lärm und laute Musik auffielen, es kam auch wiederholt zu Polizeieinsätzen. Zuletzt wurden Gegenstände vom Balkon geschmissen, hierunter ein Wäscheständer und mehrere Stühle. Daraufhin kündigte der Vermieter das Mietverhältnis mehrmals fristlos, hilfsweise aber auch fristgerecht. Er war der Ansicht, dass das Verhalten des Mieters zu weit gehe und die Gefährdung Dritter einen erheblichen Verstoss gegen die Mieterpflichten darstelle.
Urteil zur Wohnungsräumung nach Partys
Das Gericht verurteilte den Mieter, die Wohnung zu räumen. Auch wenn die Verstösse dem Mieter nicht eindeutig zugeordnet werden konnten, da er sich im Krankenhaus befand und einem Bekannten seinen Schlüssel überlassen hatte, führe die Vielzahl der Verstösse dazu, dass die Kündigung wirksam sei. Grundsätzlich stehe es zwar jedem Mieter frei, in seiner Wohnung zu feiern und Gäste zu empfangen. Dieses Recht ende aber, wenn er seine Mitbewohner über die Gebühr strapaziere. Das Verhalten des Mieters habe gezeigt, dass er in Feierlaune auch zukünftig nicht das Recht der übrigen Hausbewohner, in Ruhe gelassen zu werden, respektieren wird. (spot/dpa)
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