Düsseldorf (dpa/tmn) - Finanzvermittler dürfen ihre Kunden nicht täuschen. Stellen sie Verbrauchern einen Sofortkredit ohne Bonitätsprüfung in Aussicht, ist es unzulässig, ihnen stattdessen einen Vertrag über eine Finanzsanierung unterzuschieben.
Nach Ansicht des Landgerichts Dortmund stellt das eine Irreführung von Verbrauchern dar (Az.: 25 O 316/16). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen einen Finanzvermittler. Dieser hatte im Internet für Kredite ohne grosse Formalitäten geworben. Der Anbieter behielt sich dabei jedoch vor, statt der Geldspritze bloss eine Finanzsanierung zu vermitteln. Nach Beantragung erhielten Kreditsuchende per Post Vertragsunterlagen über die gewünschte Summe.
Wurden diese ausgefüllt zurückgeschickt, gab es immer noch kein Geld, wohl aber eine weitere Aufforderung, für die Vermittlung der Finanzsanierung vorab einen Betrag zu überweisen. Bei Kreditangeboten ohne Sicherheiten sollten Verbraucher daher vorsichtig sein, raten die Verbraucherschützer. © dpa
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