Rostock - Wer auf Nachhaltigkeit achtet, denkt beim Kauf von Küchenutensilien vielleicht über Produkte aus Bioplastik nach. An sich sind Trinkflaschen, Brettchen, Geschirr und Besteck aus so genanntem Bioplastik für den Kontakt mit Lebensmitteln gemacht.

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Doch wenn solches Geschirr oder Besteck falsch benutzt wird oder Hersteller bestimmte Materialmischungen verwenden, kann dies zu einem Gesundheitsrisiko werden, warnen Verbraucherschützer.

Ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: Nicht bei allen Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen sind die Materialzusammensetzungen richtig gekennzeichnet. Zum Teil fehlen Hinweise zur richtigen Verwendung.

Ergebnis des Marktchecks

Bei der Untersuchung wurden 48 Küchenutensilien aus oder mit nachwachsenden Rohstoffen stichprobenartig untersucht. Fokus lag dabei auf der richtigen Kennzeichnung der verwendeten Rohstoffe und der Materialien sowie den Angaben zu Verwendungshinweisen.

Fazit:

  • Häufig waren die Angaben zu Rohstoffen und Materialzusammensetzungen zu allgemein und unvollständig.
  • Auch Symbole zur Verwendung uneinheitlich dargestellt.
  • Bei zwei Produkten fehlte ein genauer Hinweis zur richtigen Verwendung auf der Verpackung völlig.

"Dass wir so viele dieser Produkte gefunden haben, ist bedenklich", sagt Nora Röder von der Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern. Das Problem: Verwendet man die Utensilien falsch, können bei bestimmten Materialmischungen Schadstoffe freigesetzt werden - und ins Essen übergehen.

Dazu ein Beispiel: Wenn einem Kunststoff etwa Bambusfasern als Füllstoff beigefügt werden. "Diese Materialmischungen sind dafür bekannt, schädliche Stoffe an die Lebensmittel, die mit ihnen in Kontakt kommen, abzugeben", sagt Nora Röder. Oft enthalten solche Produkte Formaldehyd - der Stoff steht in Verdacht krebserregend zu sein - sowie Melamin. Der Ausgangsstoff für die Herstellung von Melamin-Harzen könne etwa zu Schäden an Blase und Nieren führen.

Besonders gross sei die Gefahr, wenn aufgrund mangelnder Kennzeichnung das Geschirr zu heiss gespült wird oder zu heisse Lebensmittel hineingegeben werden, so die Verbraucherschützer.

Holzmehl in der Übergangfrist

Manche Küchenutensilien enthalten Kunststoffgemische mit Holzmehlen oder -fasern. Diese werden nach einer gesetzlichen Übergangsfrist nicht mehr erlaubt sein. "Ein konkretes Datum gibt es nicht", sagt Röder.

Die Regelung besagt jedoch: Produkte, die bis zum 31. Januar 2025 herstellt und in den Handel gebracht werden, dürfen noch verkauft werden. Und dass obwohl es laut der Europäischen Kommission zu wenig Informationen für eine sichere Verwendung gebe, so Röder.

Angaben zu allgemein - Begriffs-Wirrwarr

Tipp: Verbraucher sollten, wenn vorhanden auf die Angaben zu Rohstoffen und zur Verwendung genau achten. Im Zweifel sollte man Küchenutensilien aus Bioplastik besser nicht mit heissen Lebensmitteln in Kontakt bringen und nicht heiss spülen. Denn nicht alle Materialmischungen sind für den Geschirrspüler oder die Mikrowelle geeignet.

Viele Produkte werden mit Versprechen beworben, wie "biobasiert", "umweltfreundlich", "wiederverwendbar" oder "nachhaltig". Doch rechtlich seien die Begriffe laut Verbraucherschützern überwiegend nicht definiert - und so eher irreführend statt hilfreich.

Es sollte klar sein: Auch die Aussage "pflanzliche Rohstoffe" ist sehr vage. Häufig werden die Angaben ergänzt mit Rohstoffangaben wie "Bambus" oder "Weizenstroh". Die vollständige Zusammensetzung bleibe jedoch meist unklar.  © Deutsche Presse-Agentur

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