Berlin - Haben Sie jahrelang Geld ins Depot Ihres Kindes eingezahlt, und steht der 18. Geburtstag vor der Tür? Dann ändern sich mit der Volljährigkeit des Nachwuchses auf einmal wichtige Rahmenbedingungen, teilt der Bundesverband deutscher Banken (BdB) mit. Denn ab diesem Zeitpunkt verlieren Eltern die Verfügungsberechtigung über das Depot - die gehen automatisch auf das volljährige Kind über.
Konkret bedeutet das, dass allein das Kind über das Depot verfügen kann, Käufe und Verkäufe liegen dann in dessen Hand. Eltern erhalten, sofern nichts anderes mit der depotführenden Bank vereinbart wurde, nicht einmal mehr Auskunft über das Depot.
Die Zugangsdaten für das Online-Banking oder die Depotverwaltung erhält der begünstigte Nachwuchs in der Regel per Post kurz vor Erreichen der Volljährigkeit. Passiert das nicht automatisch, hilft die Nachfrage bei der Bank. Ausserdem muss sich das Kind selbst legitimieren und gegebenenfalls den Depotvertrag selbst neu unterzeichnen.
Vollmacht sichert Eltern weitere Verfügungsgewalt
Der 18. Geburtstag kann laut BdB darum ein guter Anlass sein, um mit dem Kind die weiteren finanziellen Schritte zu besprechen. Wichtig sind unter anderem die Entscheidungen darüber, ob der aktuelle Sparplan weitergeführt werden soll und welche Anlagestrategie zur jeweiligen Lebenssituation passt.
Ist es den Eltern und dem Kind wichtig, dass die Erziehungsberechtigten weiterhin Transaktionen im Depot ihres Kindes vornehmen können, bedarf es einer entsprechenden Vollmacht, die von beiden Parteien unterzeichnet sein muss. Eine solche Vollmacht kann das Kind später jederzeit widerrufen. © Deutsche Presse-Agentur