Das Paket hat ein Loch, der Inhalt ist kaputt oder das Päckchen kommt erst gar nicht an: Der Ärger in solchen Fällen ist gross. Doch wer ist verantwortlich für den Schaden und haftet dafür?
Wer eine beschädigte Paketsendung erhält, sollte diese zügig reklamieren - auch wenn man den Schaden erst nach dem Öffnen entdeckt. Das rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf ihrer Internetseite. Bis zu sieben Tagen nach Erhalt des Pakets kann man Schäden an der Ware angeben.
Offensichtliche Schäden am Paket
Kommt das Paket hingegen schon offensichtlich, also äusserlich beschädigt an, sollten Empfänger sich den Schaden direkt vom Zusteller bestätigen lassen. Dafür packen Sie die Lieferung am besten in Anwesenheit des Zustellers aus, raten die Verbraucherschützer.
Denn mit der Unterschrift bestätigt der Empfänger nicht nur den Erhalt des Pakets, sondern auch, dass das Paket ordnungsgemäss und damit unbeschädigt übergeben wurde. Im Streitfall liegt also die Beweispflicht beim Empfänger. Dann kann es schwierig werden, Erstattungsansprüche durchzusetzen.
Paket kommt nicht an
Geht Ware auf dem Postweg verloren, müssen Kunden sie nicht bezahlen. Sie können nach Angaben der Verbraucherschützer aber auch nicht verlangen, dass der Händler die Produkte erneut schickt - wenn dieser für den Transport einen zuverlässigen Spediteur beauftragt hat.
Hilfe von der Bundesnetzagentur
Wer Ärger mit einem Paketdienst hat, kann sich an die Bundesnetzagentur wenden. Die Schlichtungsstelle versucht, zwischen Kunden und Dienstleistern zu vermitteln, wenn es um Verlust, Entwendung oder Beschädigung von Postsendungen geht.
Die Schlichter sind nach Angaben der Bundesnetzagentur unparteiisch. Sollte es zu keiner Lösung kommen, können Verbraucher danach noch vor Gericht ziehen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und freiwillig.
Aus Sicht der Verbraucherschützer wäre ein verbindliches Verfahren wirkungsvoller. Sie fordern auch bessere Kundenrechte. Seit Dezember 2015 sind bei ihnen nach eigenen Angaben mehr als 40.000 Beschwerden von Verbrauchern zu Paketdienstleistungen eingegangen. (awa/dpa)
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