Aufgrund der Corona-Pandemie bestellen immer mehr Menschen online. Wer einen Abstellort mit dem Paketboten vereinbaren möchte, sollte ein wichtigen Punkt bedenken.
Der Online-Handel hat durch die Corona-Pandemie einen gewaltigen Schub erhalten. Doch bei der Zustellung kommt es manchmal zu Problemen.
Grundsätzlich ist der Paketdienstleister dazu verpflichtet, die bestellte Ware ordnungsgemäss zuzustellen, sagt die Verbraucherzentrale Bremen. Das bedeutet, die Lieferung muss persönlich abgegeben werden. Ein Paket vor der Tür oder im Hausflur abzustellen, reiche dabei nicht aus.
Paket abliefern: Verbraucher kann Abstellgenehmigung erteilen
Anders ist es, wenn der Verbraucher eine Abstellgenehmigung erteilt und einen Abstellort selbst gewählt hat. Dann ist der Zusteller berechtigt, das Paket am vereinbarten Platz abzulegen. Wichtig: Kann der Zusteller einen Nachweis über den vereinbarten Abstellort erbringen und das Paket wurde gestohlen, haftet der Empfänger und es gibt keinen Ersatz. (dpa/spot)
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