Berlin (dpa/tmn) - Grundsätzlich gilt: Eine Steuererklärung muss bis zum 31. Mai des Folgejahres eingereicht werden. Aber gilt diese Frist für alle Steuerzahler?
Nein, denn viele sind zur Abgabe nicht verpflichtet. Lohnenswert ist eine Steuererklärung allerdings dennoch für die meisten, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Uwe Rauhöft: Arbeitnehmer müssen beispielsweise tätig werden, wenn sie im zurückliegenden Jahr ausser Arbeitslohn auch Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Elterngeld von mehr als 410 Euro bezogen haben. Ebenso besteht in der Regel Abgabepflicht, wenn ein zusätzlicher Freibetrag für erhöhte Werbungskosten oder andere Aufwendungen beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde. Auch ein zweites Arbeitsverhältnis mit der Steuerklasse VI führt zur Abgabepflicht. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner müssen tätig werden, wenn ihr Lohn nach den Steuerklassenkombinationen III/V oder IV mit Faktor besteuert wurde.
Andere Kriterien gelten für Steuerpflichtige, die keinen Arbeitslohn haben, sondern beispielsweise Einkünfte aus Rente, Vermietung oder selbstständiger Tätigkeit erzielen. Sie müssen prüfen, ob der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte über dem steuerfreien Existenzminimum liegt. In diesem Fall sind sie gesetzlich zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.
Welche Fristen muss man dabei beachten?
Uwe Rauhöft: Die Steuererklärung ist bis Ende Mai des Folgejahres einzureichen. Wer die Frist nicht einhalten kann, sollte eine Verlängerung bei seinem Finanzamt beantragen. Wenn die Steuererklärung von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen erstellt wird, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember. Ab der nächsten Steuererklärung, also für das Steuerjahr 2018, haben alle zwei Monate länger Zeit. Eine freiwillige Steuererklärung kann übrigens bis zum Ende des vierten Jahres nach Ablauf des Steuerjahres abgegeben werden.
Ist es immer sinnvoll, eine Steuererklärung zu machen?
Uwe Rauhöft: Vor allem Arbeitnehmer, denen bereits monatlich Lohnsteuer abgezogen wurde, erhalten häufig Steuern zurück. Im Durchschnitt beträgt die Erstattung fast 900 Euro. Viele Steuerpflichtige verschenken dennoch Jahr für Jahr Geld, weil sie keine Erklärung abgeben.
Die Einreichung lohnt sich beispielsweise, wenn im Jahreslauf unterschiedlich hoher Lohn bezogen wurde oder wenn steuermindernde Aufwendungen für berufliche Kosten, Sonderausgaben wie Spenden oder Steuerermässigungen für Handwerker oder Haushaltsdienste berücksichtigt werden können.
Es ist übrigens nicht richtig, dass aufgrund einer freiwilligen Einreichung auch für die Folgejahre weiterhin eine Steuererklärung eingereicht werden muss. Deshalb sollte sich niemand vor einer freiwilligen Einreichung scheuen. © dpa
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