Frankfurt/Bonn - Stück für Stück geht die Postbank in die Muttergesellschaft Deutsche Bank über. Ein Umzug, der den zwölf Millionen Postbank-Kundinnen und -Kunden zum wiederholten Mal das Leben etwas schwerer macht. Bargeld am Automaten abholen, Onlinebanking und Kreditkartenzahlung - all das wird an diesem Wochenende nicht oder nur teilweise funktionieren. Was Verbraucherinnen und Verbraucher wissen müssen.
Wo bekomme ich am Wochenende Bargeld?
Von 17 Uhr am Freitag bis Montag, 9 Uhr gibt es laut Postbank an einem Teil ihrer Automaten kein Bargeld. Allerdings können sich Kundinnen und Kunden bei den Partnerbanken mit Bargeld eindecken. Dazu gehören etwa die Hypovereinsbank, die Deutsche Bank oder die Commerzbank. Auch an der Supermarktkasse können Postbank-Kundinnen und -Kunden wie gewohnt abheben.
Kann ich mit meinen Karten bezahlen?
Ja, zumindest in Geschäften und Supermärkten. Lediglich Kundinnen und Kunden, die beim Onlineshopping mit der Kreditkarte höhere Beträge bezahlen wollen, könnten Probleme bekommen.
Wird meine Miete rechtzeitig überwiesen?
Ja, wenn sie als Dauerauftrag unterwegs ist. Denn die werden von der Postbank ganz normal ausgeführt, wie ein Sprecher versichert. Anders ist es mit Überweisungsträgern aus Papier: Kunden und Kundinnen hätten den Auftrag bis Dienstag einwerfen müssen, wenn die Überweisung noch pünktlich zum 1. April über die Bühne gehen sollte.
Und mein Gehalt?
Das kommt laut Postbank wie gewohnt bei ihren Kundinnen und Kunden an. Da der Monatserste auf einen Samstag fällt, überweisen die meisten Arbeitgeber das Gehalt vorher, wie ein Sprecher sagt. Alle SEPA-Zahlungen, die bis Freitag eingehen, kommen direkt auf dem Konto der Kundinnen und Kunden an.
Funktioniert das Onlinebanking?
Nein, Onlinebanking und App sind von Freitag ab 17.30 Uhr bis Montag, 14 Uhr, nicht erreichbar. Auch telefonische Bankgeschäfte sind nicht möglich.
Wie sollten Kundinnen und Kunden sich wappnen?
Sie sollten sich zunächst genau über den Umzug informieren, empfiehlt David Riechmann, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. So seien etwa die Kreditkartenabrechnungen danach nicht mehr an gewohnter Stelle zu finden. Wer wegen der IT-Umstellung in Zahlungsverzug gerät, sollte dem Zahlungsempfänger rechtzeitig Bescheid geben, rät Riechmann.
Bestehen Ansprüche auf Schadenersatz?
"Wichtig ist, dass die Probleme beim Onlinebanking gut dokumentiert werden", sagt Riechmann. Das gehe etwa mit Screenshots. "Anschliessend können sich Verbraucher mit ihren Schadenersatzansprüchen an ihre Bank wenden; bei Ablehnung auch über den Ombudsmann." Wenn der Ausfall länger anhält, könnten Kundinnen und Kunden darüber nachdenken, sich die Kontoführungsgebühren zurückzuholen.
"Es bleibt zu hoffen, dass die Umstellung reibungsloser läuft als zum Jahreswechsel", sagt Riechmann. Denn nach der letzten IT-Umstellung hätten sich viele Kundinnen und Kunden auch im Nachhinein über Probleme beschwert. © dpa
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