Regenstauf (dpa/tmn) - Die Lohnsteuerhilfe Bayern erklärt: Riester-Sparer können sich statt einer geringen monatlichen Zusatzrente auch eine Kapitalabfindung zu Beginn der Rente auszahlen lassen.
Diese einmalige Auszahlung wird im Auszahlungsjahr besteuert, seit Anfang 2018 ermässigt nach der sogenannten Fünftelregelung. Beim Neuabschluss eines Vertrages haben Sparer seit Jahresbeginn die Wahl: Entweder sie bevorzugen die einmalige Rentenauszahlung im Jahr des Renteneintritts oder zum 1. Januar des Folgejahres. Eine spätere Auszahlung kann von Vorteil sein. Der Grund: Der persönliche Steuersatz sinkt in der Rente. Die Besteuerung des Riester-Vertrages fällt damit in der Regel geringer aus. © dpa
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