Düsseldorf (dpa/tmn) - Auskunfteien sammeln personenbezogene Daten von Verbrauchern, um deren Kreditwürdigkeit zu bewerten. Mindestens einmal im Jahr kann man gespeicherte Informationen zur Bonität kostenlos abfragen - darauf hat man einen Anspruch.
Und diese Option sollte man auch nutzen, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn falsche Einträge müssen die Auskunfteien - darunter beispielsweise Schufa, Creditreform, Bürgel, Deltavista oder avarto infoscore - korrigieren oder löschen. Wer einen Fehler entdeckt, sollte sich schriftlich an die Auskunftei wenden. Optimalerweise kann man den Fehler mit Unterlagen belegen.
Das ist wichtig, da Kreditinstitute, Online-Shops oder Mobilfunk-Anbieter beispielsweise vor einem Vertragsabschluss die Kreditwürdigkeit des Kunden überprüfen. Fällt das Scoring - also die Bewertung der Bonität - negativ aus, erhält der Verbraucher im schlimmsten Fall Kredite nur noch zu höheren Zinsen oder die Lieferung einer Ware nur noch mit Vorkasse.
Offene Forderungen dürfen Firmen nur an die Auskunfteien melden, wenn sie den Kunden vorher schriftlich zweimal gemahnt haben. Ausserdem müssen sie Verbraucher über die Weitergabe dieser Information unterrichten, teilt die Verbraucherzentrale mit.
Nach Einschätzung der Verbraucherschützer findet man den Weg zur kostenlosen Abfrage auf den Seiten der Unternehmen oft nur versteckt - etwa hinter kostenpflichtigen Angeboten, im Warenkorb, in der Nähe des Impressums oder hinter verklausulierten Formulierungen. Bis zu fünf Klicks waren mitunter nötig, um sie zu entdecken. Das zeigt ein Marktcheck der Verbraucherschützer bei fünf Auskunfteien. Wer nicht aufpasst, muss für die Auskunft zahlen.
Deshalb der Tipp: Am besten die Daten in einem formlosen Brief kostenlos anfordern. Dabei sollten Verbraucher nachfragen, woher die Informationen stammen und an welche Firmen sie in den letzten zwölf Monaten übermittelt wurden. Ein entsprechendes Musterschreiben finden Verbraucher im Internet. © dpa
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