Der "Lockdown Light" sorgt im November erneut dafür, dass alle Freizeitsporteinrichtungen geschlossen sind. Viele Menschen weichen deshalb auf die eigenen vier Wände aus, was jedoch zur Lärmbelastung für Nachbarn und Mitbewohner werden kann. Was ist zuhause erlaubt?

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Die Corona-Pandemie bremst Freizeitsportler im November erneut aus, denn Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, Fitnessstudios, Schwimm- und Spassbäder zu schliessen und den Amateursportbetrieb auszusetzen. Viele Menschen machen die heimischen vier Wände deshalb zum improvisierten Fitnessstudio, was insbesondere in Mehrfamilienhäusern zu höherer Lärmbelastung führen kann. Was genau ist zu Hause eigentlich erlaubt?

Welche Regeln gelten für Sport in der Wohnung?

Grundsätzlich gilt: Es gibt Ruhezeiten, an die sich alle halten sollten. In den einzelnen Ländern und Gemeinden können sich diese zwar unterscheiden. Im Allgemeinen kann man aber sagen: Von 22 Uhr bis 7 Uhr herrscht Nachtruhe. Zusätzlich gibt es eine Mittagspause von 13 Uhr bis 15 Uhr. An Samstagen gilt neben der Mittagspause eine Ruhezeit von 19 Uhr bis 8 Uhr. Sonn- und Feiertage gelten vielerorts als generelle Ruhetage.

Wer seinen Drang nach Sport ausleben möchte, sollte sich grundsätzlich an die Zeiten halten. "Alle Seiten müssen toleranter sein", sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund.

Wie viel Sport ist angemessen?

Eine feste Regel dafür gibt es nicht. Eine Stunde Sport in einer Mietwohnung sollte aber in Ordnung sein. "Am besten ist es, Sie sprechen sich mit ihrem Nachbarn ab", rät Hartmann. Möglich wäre es zum Beispiel sich auf feste Zeiten zu einigen, an denen das Fitnessprogramm absolviert werden kann.

Allerdings kommt es auch darauf an, was für ein Sport ausgeübt wird. Yoga etwa ist nicht so lärmintensiv wie beispielsweise ein Workout, bei dem viel gesprungen oder auf der Stelle gelaufen wird. Auch Hanteltraining ist nicht so laut für die Nachbarn wie Seilspringen.

Und was gilt, wenn Kinder jetzt drinnen toben?

Schulen und Kitas sind jetzt - anders als zu Beginn der Pandemie - noch offen. Sie müssen ihrem Bewegungsdrang also nicht unbedingt in der Wohnung nachgeben.

Zwar gilt Kinderlärm im Mietrecht als privilegiert. Das heisst: Kinder dürfen laut sein. Allerdings gibt es auch hier durchaus Grenzen: "Ballspielen in der Wohnung geht nicht", sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Beim Lärm spielt es auch immer eine Rolle, wie hellhörig das Haus insgesamt ist. "Je neuer das Gebäude, desto besser ist meist der Lärmschutz", sagt Happ. "Im Altbau sollte man vielleicht nicht so viel hüpfen." Im Zweifel müsse man sein Fitnessprogramm den derzeitigen Umständen anpassen. Und nicht zu vergessen: "Man darf ja auch noch rausgehen, um Sport zu machen." (spo/dpa)

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