Berlin - Manche Einwanderer und ausländische Beschäftigte stehen einmal im Jahr vor einer besonderen Herausforderung: die Erstellung der Steuererklärung. Weil die Amtssprache in Deutschland grundsätzlich Deutsch ist, kann auch die Steuererklärung nur in dieser Sprache eingereicht werden.
"Wer bei einer deutschen Finanzbehörde Anträge oder Dokumente in einer Fremdsprache einreicht, muss mit der Aufforderung zur unverzüglichen Übersetzung rechnen", sagt Daniela Karbe-Gessler vom Bund der Steuerzahler. Mitunter verlangten die Behörden sogar beglaubigte oder von vereidigten Dolmetschern angefertigte Übersetzungen.
Daniela Karbe-Gessler empfiehlt, die von den Sachbearbeitern gesetzten Fristen zur Übersetzung unbedingt zu beachten. Andernfalls könnte die Behörde selbst eine Übersetzung in Auftrag geben - auf Kosten des Antragstellers.
Onlinetools können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler davor bewahren, überhaupt erst in diese Situation zu gelangen. Denn einige Steuerprogramme und -plattformen bieten dem Bund der Steuerzahler zufolge längst Benutzeroberflächen in verschiedenen Fremdsprachen an. Das kann all jenen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, den Eingabeprozess erheblich erleichtern. © Deutsche Presse-Agentur
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