Beim Schenken von Immobilien lassen sich leicht Steuern sparen. Allerdings muss einiges beachtet werden, etwa wer wem ein Objekt überträgt. Schenken Grosseltern ihren Enkeln etwas, fällt das teurer aus. Wer deshalb die Eltern als "Mittler" nutzen möchte, sollte Vorsicht walten lassen.

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Schenkt die Grossmutter der Enkelin ein Haus, greift ein Steuerfreibetrag. Höher fällt er aus, wenn die Eltern verschenken. Aufpassen sollte man aber, wenn man zum Sparen "Mittler" einsetzen möchte.

Steuerfreibeträge bei Schenkungen unterscheiden sich

Familien, die eine Schenkung zwischen Grosseltern, Eltern und deren Kindern planen, können die Freibeträge bei der Schenkungsteuer nutzen. "Für Schenkungen zwischen Kindern und Eltern gilt ein Steuerfreibetrag von 400.000 Euro, während der Freibetrag bei Schenkungen von den Grosseltern direkt an die Enkelkinder nur bei 200.000 Euro liegt", rechnet Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler vor. Bei sehr zeitnahen Weitergaben kann die Form eine wichtige Rolle spielen.

Das zeigt eine Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Hamburg. Im Fall übertrug eine Grossmutter mit notarieller Urkunde vom 8. Dezember 2006 ein Grundstück an ihre Tochter. Diese übertrug einen Teil des Grundstücks, ebenfalls mit notarieller Urkunde vom 8. Dezember 2006, auf ihre Tochter und damit die Enkeltochter der ursprünglichen Schenkerin. Ein vorab von den Grosseltern gemeinschaftlich geschlossenes Testament sah bereits die Weiterübertragung des Grundstücksteils an die Enkeltochter vor.

Kettenschenkungen sind nicht möglich

Das Finanzamt vertrat die Auffassung, die Enkelin hätte den Grundstücksteil direkt von ihrer Grossmutter erhalten, so dass lediglich ein Freibetrag von der Schenkungssteuer in Höhe von 200.000 Euro zu berücksichtigen sei. Den Grund hierfür sahen die Finanzbeamten im Testament der Grosseltern: Dieses verpflichtete die Mutter zur Weiterübertragung. Somit liege eine sogenannte Kettenschenkung vor.

Das sah das Finanzgericht in diesem Fall anders, denn: Ein Testament, das die Weiterübertragung vorsieht, reicht nicht aus. Die Richter fanden, dass es sich beim genannten Beispiel um eine freiwillige Weitergabe des Grundstücksteils der Mutter an ihre Tochter handele. Deshalb wurde der höhere Steuerfreibetrag von 400.000 Euro geltend gemacht.

Getrennte Schenkung muss erkennbar sein

Die Revision wurde nicht zugelassen. Betroffene können sich daher direkt auf die Gerichtsentscheidung beziehen, wenn das Finanzamt in vergleichbaren Fällen nur die geringeren Freibeträge für Schenkungen zwischen Grosseltern und Enkelkindern berücksichtigen will.

"Um die Freibeträge optimal auszunutzen, ist aber wichtig, dass es sich um getrennte Schenkungen handelt", sagt Klocke mit Blick auf das Urteil. Das sollte entsprechend dokumentiert werden und aus den notariellen Unterlagen hervorgehen. (sob/dpa)


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