Berlin/Frankfurt - Von einer Abfindung kann nach Steuerabzügen schmerzlich wenig übrig bleiben. Wer aber gut informiert ist und sich im Vorfeld einige Gedanken dazu macht, wie er das Geld verwenden möchte, kann die Steuerlast drücken, sagt Isabell Pohlmann, Steuerexpertin bei der Stiftung Warentest. Diese Kniffe sollten Betroffene kennen:

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1. Mit der Abfindung die Rente erhöhen

Steuerlich kann es deutlich günstiger sein, die Abfindung zum Beispiel in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Oder die gesetzliche Rente damit aufzubessern. Denn Altersvorsorgeaufwendungen können steuerlich in Abzug gebracht werden. Ausgleichszahlungen auf das Rentenkonto sind ab 50 Jahren möglich. Allerdings steht das Geld damit eben nicht gleich, sondern erst zum Renteneintritt zur Verfügung.

2. Keine Ratenzahlung vereinbaren

Der Fiskus kann bei der Zahlung einer Abfindung die sogenannte Fünftelregelung anwenden, die für Beschäftigte steuerlich günstig ist. Das Finanzamt simuliert damit eine Auszahlung über einen Zeitraum von fünf Jahren hinweg, obwohl das Geld am Stück geflossen ist. Das mildert den Progressionseffekt ab.

Allerdings lässt sich die Fünftelregelung in der Regel nicht anwenden, wenn der Arbeitgeber die Abfindung in Raten zahlt. "In einem solchen Fall sind die jeweiligen Teilbeträge im Jahr der Auszahlung steuerpflichtig", sagt Isabell Pohlmann. Darum ist es besser, das Geld am Stück auszahlen zu lassen.

3. Mindesthöhe der Abfindung beachten

Die Fünftelregelung können Abgefundene ausserdem nur dann in Anspruch nehmen, wenn die Entschädigung mindestens einen Euro höher ist als der bis zum Jahresende wegfallende Arbeitslohn.

"Sinnvoll ist, sich vorab genauer zu informieren, zum Beispiel bei der Rentenversicherung oder auch bei Steuerexperten", sagt Isabell Pohlmann. Denn mit guter Planung geht viel: "Dann kann es sogar gelingen, Steuern auf die Abfindung komplett zu umgehen."  © Deutsche Presse-Agentur

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