Wegen Warnstreiks der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ist es am Montag bei der Deutschen Bahn zu erheblichen Einschränkungen gekommen. Hier erfahren Sie, welche Rechte betroffene Kunden haben.

Mehr Verbraucherthemen finden Sie hier

Für Bahnreisende startete die neue Woche mit Chaos. Schuld daran: Ein Warnstreik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Von 5 Uhr bis 9 Uhr stellte die Bahn wegen des Streiks den Fernverkehr bundesweit ein. Auch im Regionalverkehr kam es zu erheblichen Behinderungen.

In einzelnen Bundesländern fuhr kaum ein Zug. Zudem wurden auch die Reisezentren bestreikt. Schuld an den chaotischen Zuständen sind geplatzte Verhandlungen zwischen der Gewerkschaft und der Bahn.

Seit rund zwei Monaten führt die EVG Gespräche mit dem Konzern über bessere Löhne für rund 160.000 Angestellte. Am Samstag erklärte die Gewerkschaft, dass die Verhandlungen gescheitert seien und kündigte einen Warnstreik für Montag an.

Inzwischen ist der Zugverkehr wieder angelaufen. Dennoch rechnet die Bahn während des gesamten Tages mit massiven Einschränkungen. Wir klären auf, welche Rechte betroffene Kunden haben und wo sie sich am besten informieren können.

Wo finde ich Informationen zum Streik und den Verspätungen?

Die Bahn informiert ihre Kunden laufend über ihre Webseite "Bahn.de". Detaillierte Informationen liefert auch der Presseblog zum EVG-Warnstreik. Wegen hoher Nachfrage waren die Webseiten der Bahn am Montag aber zeitweise nicht erreichbar.

Das Unternehmen hat zudem eine kostenfreie Hotline für vom Streik betroffene Reisende eingerichtet. Unter der Nummer 08000/996633 können Kunden dort Nachfragen stellen. Alle aktuellen Entwicklungen zum Thema können Sie zudem in unserem Live-Blog nachverfolgen.

Was tun, wenn mein Zug nicht kommt?

Generell gilt: Ab einer Verspätung von mindestens 20 Minuten dürfen Kunden auch auf jeden anderen nicht reservierungspflichtigen Zug umsteigen.

Sollte dabei eine höherpreisige Verbindung genutzt werden (beispielsweise ein ICE) muss zwar der Aufpreis gezahlt werden, allerdings kann dieser später in einem DB Reisezentrum wieder zurückerstattet werden. Ausgenommen davon sind stark ermässigte Fahrkarten (zum Beispiel das Schöne-Wochenende-Ticket oder Länder-Tickets).

Wegen des Warnstreiks hat die Bahn diese Regelung noch einmal ausgeweitet. Wie eine Sprecherin des Unternehmens auf Nachfrage unserer Redaktion erklärte, bleiben alle auf Montag datierten Fernverkehrtickets bis kommenden Sonntag (16. Dezember) gültig.

Zudem hat die Bahn für diese Tickets alle Zugbindungen aufgehoben. Das gilt auch für Spar- und Supersparpreis-Tickets.

Kann ich auch andere Verkehrsmittel nutzen?

Für Reisende besteht grundsätzlich die Möglichkeit, auf alternative Verkehrsmittel auszuweichen. So können sich die Kosten für ein Taxi oder den Bus von der Bahn zurückerstatten lassen. Allerdings zahlt die Bahn in solch einem Fall maximal 80 Euro und es gelten besondere Bedingungen.

So muss die planmässige Ankunftszeit des jeweiligen Zugs zwischen 0 Uhr und 5 Uhr liegen und die Verspätung mindestens 60 Minuten betragen. Ausserdem darf das Reiseziel nicht durch eine von der Bahn alternativ angebotene Verbindung erreichbar sein. Um die Entschädigung wahrnehmen zu können, müssen Kunden eine Quittung für die Taxifahrt oder alternativ das Busticket vorlegen.

Was erstattet die Bahn?

Je nach Dauer der Verspätung haben Kunden unterschiedliche Rechte. Ab einer Verspätung von einer Stunde erstattet die Bahn 25 Prozent des Ticket-Kaufpreises. Bei einer Verzögerung von über zwei Stunden werden 50 Prozent erstattet. Sollten Kunden einen Aufpreis für den ICE-Sprinter entrichtet haben, erhalten sie diesen bereits ab 30 Minuten Verspätung zurück.

Ab einer Verspätung von über einer Stunde können Reisende auch komplett von der Reise zurücktreten. In diesem Fall wird ihnen der volle Fahrpreis, plus etwaige Reservierungskosten, erstattet.

Die Erstattung ist auch anteilsmässig möglich, sollte nur ein Teil der gebuchten Strecke zurückgelegt worden sein. Auch eine Erstattung des bereits genutzten Anteils kann vom Kunden eingefordert werden, falls die Reise abgebrochen und zum Ausgangsbahnhof zurückgekehrt wurde.

Wie kann ich mein Geld erstatten lassen?

Um eine Erstattung von der Bahn einzufordern, benutzen Kunden am besten das Fahrgastrecht-Formular des Unternehmens. Nachdem das ausgefüllt wurde, muss es entweder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte geschickt oder in einem Reisezentrum der Deutschen Bahn abgegeben werden.

Zudem müssen die entsprechenden Fahrkarten oder Belege mit eingereicht werden. Reisende, die ihr Ticket per App gekauft haben, sollten demnach ihre per Mail erhaltene Buchungsbestätigung abgeben.

Verwendete Quellen:

  • Deutsche Presse-Agentur
  • Pressestelle Deutsche Bahn AG
  • Bahn.de: Entschädigung beantragen im Fahrgastrecht-Fall
  • Bahn.de: Häufe Fragen und Antworten zum Thema Fahrgastrecht
  • Bahn.de: Ihre Rechte als Fahrgast im nationalen Eisenbahnverkehr
  • Bayerischer Rundfunk: Streik bei der Bahn: Diese Rechte haben Fahrgäste
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.