Wenn ein plötzlicher Todesfall ein Familienmitglied oder jemand Nahestehenden trifft, kommt zur Trauer oft noch Überforderung. Was ist zu tun, welche organisatorischen Aufgaben muss der Hinterbliebene nun meistern? Die ersten Schritte, Formalitäten und Aufgaben im Überblick.
Ein Mensch stirbt. Zurück bleibt für die Hinterbliebenen nicht nur die Trauer, die Leere, womöglich der Schock - sondern auch eine Flut von Aufgaben, die nun binnen weniger Tage erledigt werden müssen. Nun heisst es, Ruhe zu bewahren und nach und nach die notwendigen Schritte einzuleiten. Die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternis hat dazu einen kleinen Leitfaden zusammengestellt.
Was ist nach einem Todesfall zuerst zu tun?
Stirbt ein Verwandter, müssen sich die Angehörigen als erstes um den Totenschein kümmern. In vielen Fällen tritt der Tod im Krankenhaus ein, dann erstellt die Klinik das Dokument.
Befindet sich der Tote in seiner Wohnung, sollte zuerst ein Arzt informiert werden. Der wird vor Ort den Tod feststellen und den offiziellen Totenschein ausstellen.
Falls die nächsten Angehörigen der verstorbenen Person nicht anwesend sind, sollten sie informiert werden.
Gemeinsam können dann die weiteren Schritte besprochen werden. Zum Beispiel die Überführung des Leichnams in eine Leichenhalle.
Als nächstes müssen alle relevanten Unterlagen des Verstorbenen zusammengesucht werden, etwa der Personalausweis, Heirats- oder Geburtsurkunde.
Vielleicht gibt es auch einen Organspendeausweis, ein Testament oder andere Verfügungen, die letzte Wünsche dokumentieren.
Einige ältere Menschen haben bereits einen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter abgeschlossen, der dann ebenso relevant ist.
Wohnung aufsuchen, Verträge kündigen
In den ersten Tagen nach dem Todesfall sollten sich Angehörige auch um die Wohnung des Verstorbenen kümmern.
Gibt es Haustiere, die versorgt werden müssen? Strom, Wasser und Gas können abgestellt und der Mietvertrag gekündigt werden.
Ausserdem gilt es, ein Bestattungsinstitut auszuwählen sowie zu vereinbaren, welche Leistungen die Angehörigen hier in Anspruch nehmen möchten.
Folgende Entscheidungen müssen getroffen werden:
- Auswahl der Bestattungsart
- Auswahl des Sargs oder der Urne
- Auswahl der Totenbekleidung
- Umfang der Trauerfeier
Der Sterbefall sollte dann beim Standesamt gemeldet werden, welches die Sterbeurkunde ausstellt.
Anschliessend informieren Angehörige am besten die zuständige Krankenkasse und Versicherungen sowie das Pfarramt (im Fall des gewünschten kirchlichen Beistands), ebenso entfernte Verwandte und Bekannte.
War der Verstorbene noch berufstätig, wird ausserdem der Arbeitgeber kontaktiert.
Damit sind dann die dringendsten ersten Schritte geschafft und die Hinterbliebenen können sich seelisch und organisatorisch auf die nahende Bestattung sowie die Trauerfeier vorbereiten. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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