Eine private Steuererklärung erstellen – das verbinden viele mit zeitraubendem Abtippen und einer Menge Frust. Damit Steuerpflichtige nicht auch noch diejenigen Daten eingeben müssen, die dem Finanzamt schon längst vorliegen, gibt es seit einigen Jahren die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung. Diese macht Steuerpflichtigen das Leben zumindest ein wenig leichter. Die Bundesregierung plant nun eine Erweiterung der vorausgefüllten Steuererklärung. Lesen Sie, welche Änderungen anstehen.

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Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage mehrerer FDP-Abgeordneter vom 29. Juli 2019 sollen demnach nicht nur weitere Daten automatisch in die Steuererklärung aufgenommen werden.

Es soll künftig auch möglich sein, die Steuererklärung in Papierform abzugeben und trotzdem von den Vorteilen der vorausgefüllten Steuererklärung zu profitieren.

Diese Daten werden künftig abrufbar sein

Die vorausgefüllte Steuererklärung – auch Belegabruf genannt – macht es möglich, dass bestimmte Felder in der Steuererklärung bereits vorausgefüllt werden, weil die Finanzämter die Daten bereits vorliegen haben. Damit muss der Steuerpflichtige die Daten nur noch "gegenchecken", wenn er ganz sichergehen will, dass alles korrekt ist. Zu den Daten gehörten bisher:

  • Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber
  • Bezug von Rentenleistungen
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Vorsorgeaufwendungen wie Riester oder Rürup
  • Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld)
  • Beiträge der Vermögensbildungsbescheinigung

Die Bundesregierung plant nun die sukzessive Erweiterung des Belegabrufs um weitere Daten und nennt beispielhaft:

  • Kirchensteuerzahlungen und -erstattungen
  • Zinsen auf Steuererstattungen
  • Spenden
  • Freigestellte Kapitalerträge
  • Grad der Behinderung

Damit dürfte es künftig für einige Steuerpflichtige noch ein ganzes Stück schneller gehen mit der Steuererklärung.

Weiterer Service: Papierform möglich

Künftig sollen auch Personen, die digital nicht so bewandert sind, die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen können: Wenn sie ihre Steuererklärung in Papierform erstellen, werden ab 2019 auf den Vordrucken diejenigen Felder gekennzeichnet sein, zu denen die Finanzverwaltung die Daten bereits vorliegen hat. Diese Felder können dann einfach leer gelassen werden.

Bisher war der Belegabruf ein Service, der nur bei Abgabe einer elektronischen Steuererklärung bereitstand. Für die elektronisch vorausgefüllte Steuererklärung braucht man eine Registrierung bei Mein ELSTER.

Folgende Schritte sind für eine Registrierung und anschliessende Nutzung des Belegabrufs zu tun:

  • Bei Mein ELSTER Zertifikatsdatei beantragen
  • Mail und Post des Finanzamts mit Aktivierungsdaten abwarten
  • Aktivierungsdaten eingeben, Zertifikatsdatei herunterladen und in Mein ELSTER einloggen
  • Zum Abruf der Bescheinigungen im Benutzerkonto zustimmen
  • Zehnstelligen Abrufcode beantragen
  • Post und Mail des Finanzamts mit Abrufcode abwarten (laut Finanzamt binnen weniger Tage, maximal zwei Wochen)
  • Steuererklärung erstellen und mit Abrufcode Daten abrufen

Tipp: Für die Erstbeantragung des ELSTER-Accounts und für die Zustellung des Abrufcodes sollten Sie einige Wochen einplanen. Der Aufwand ist zum Start zwar mühselig, lohnt sich aber am Ende in vielen Fällen.

Weitere Vereinfachung bei der Spendenbescheinigung

Es gibt eine weitere erfreuliche Neuigkeit: Die Bundesregierung teilt in einer weiteren Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion vom 29. Juli 2019 mit, dass sie an der Digitalsierung von Spendenbescheinigungen arbeiten will. Das Nachweisverfahren ist noch überwiegend papiergebunden, durch eine elektronische Lösung sollen sowohl Spender als auch Spendenempfänger und die Verwaltung entlastet werden.

Fazit: Die geplanten Erleichterungen beim Belegabruf und bei Spendenbescheinigungen sind erfreulich und der richtige Schritt im Sinne der voranschreitenden Digitalisierung.

Es könnte jedoch einige praktische Probleme geben, z.B. in der Umsetzung der digitalen Spendenbescheinigung bei Vereinen, wenn diese keine geeignete Schnittstelle haben. Wie schnell die Massnahmen umgesetzt werden und ob sie vollumfänglich in der Praxis realisierbar sind, wird sich noch zeigen.

Annika Haucke ist seit 2014 Rechtsanwältin und Marc Müller seit 2001 Steuerberater. Herr Müller ist Vorstand der 2014 gegründeten Steuerberatungsgesellschaft felix1.de, für die beide tätig sind.
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