München - Das neue Bürgergeld deckt nach Berechnung des Online-Portals Check24 die Stromkosten der Empfänger ebenso wenig wie zuvor Hartz IV. Die Sozialverbände VdK und der Paritätische teilen diese Einschätzung.
Im Posten für Wohnen und Energie - ohne Miete - sind im Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende auf ein Jahr hochgerechnet knapp 511 Euro vorgesehen. Die durchschnittlichen Stromkosten für einen Ein-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 1500 Kilowattstunden beliefen sich trotz Strompreisbremse aber auf 641 Euro, teilte das Münchner Unternehmen mit. "Damit liegen die Stromkosten 25 Prozent über der Pauschale."
Stromrechnung muss aus dem Regelsatz bezahlt werden
Grundlage der Berechnung sind die Preise der Energieversorger, die über das Portal von Check24 Strom verkaufen. "Der für die Stromkosten veranschlagte Betrag ist viel zu niedrig", kommentierte VdK-Präsidentin Verena Bentele. "Daran hat sich auch mit der Anpassung der Regelsätze nichts Grundsätzliches geändert. Das Problem hat sich mit dem starken Anstieg der Strompreise eher noch vergrössert." Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen ist mit der Umstellung von Hartz IV auf das Bürgergeld um 53 Euro auf 502 Euro im Monat gestiegen, das entspricht einer Erhöhung um knapp zwölf Prozent. Darüber hinaus übernimmt der Staat "angemessene" Kosten für Miete und Heizung, die Stromrechnung muss aber aus dem Regelsatz bezahlt werden.
"Die Leistungen, die eigentlich ein menschenwürdiges Existenzminimum absichern sollen, reichen vorne und hinten nicht, um über den Monat zu kommen", kritisierte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Die explodierenden Strompreise verschärften die Not für die Menschen, die Grundsicherung beziehen. "Für Single-Haushalte waren die Kosten zuletzt fast doppelt so hoch wie das, was amtlich zugestanden wurde", sagte Schneider.
Jobcenter können Regelbedarf nicht anpassen
Zuständig für die Auszahlung des Bürgergelds sind die Jobcenter. "Die steigenden Heiz- und Stromkosten sind sehr herausfordernd", sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Heizkosten würden von den Jobcentern regelmässig in der angemessenen Höhe übernommen. "Anders ist es bei den Stromkosten: Haushaltsstrom ist Teil des Regelbedarfes, wird vom Gesetzgeber festgelegt und jährlich angepasst. Die Jobcenter haben keinen Spielraum, den Regelbedarf anzupassen."
Die Bundesagentur begrüsse deshalb sehr, dass der Regelsatz zum 1. Januar so deutlich gestiegen sei. "Dennoch können steigende Stromkosten zu finanziellen Belastungen führen. Sollten Menschen in finanzielle Nöte kommen, können die Jobcenter zumindest ein Darlehen bewilligen." © dpa
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