Berlin - Sie müssen im kommenden Jahr mehr auf Ihre Ausgaben achten? Dann fangen Sie doch bei Ihren Versicherungen an. Noch bis Ende September haben Sie bei vielen Policen die Chance auf eine Kündigung oder einen Wechsel. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) hin.

Mehr zum Thema Verbraucher

"Vor allem Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Rechtsschutz- und Unfallversicherungen sollten genau unter die Lupe genommen werden", sagt GVI-Präsident Siegfried Karle. Denn diese Versicherungen könnten in den meisten Fällen bis 30. September zum Jahresende gekündigt werden. Wichtig: Die Kündigung muss bis zu diesem Stichtag beim Versicherer vorliegen.

Eine Ausnahme gilt für die Kfz-Versicherung: Hier haben Versicherte in der Regel eine kürzere Kündigungsfrist und darum noch bis zum 30. November Zeit für den Wechsel.

Übrigens: Wenn die Versicherung den Beitrag erhöht, haben Kundinnen und Kunden laut Verbraucherzentralen ein Sonderkündigungsrecht. Dann können Betroffene ihre Policen auch kurzfristig und unabhängig vom jährlichen Kündigungstermin abstossen.

© dpa-infocom, dpa:220920-99-831903/2  © dpa

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.