München/Bremen - Sie ist nicht einfach, die Suche nach einem guten Finanzberater oder einer Top-Versicherungsberaterin. Natürlich sollte er oder sie fachlich kompetent sein, einige Jahre Erfahrung aufweisen, transparent arbeiten, dabei gewisse Qualifikationen nachweisen können und tatsächlich unabhängig beraten und nicht bloss nach eigenen Interessen "verkaufen", zählt Thomas Mai von der Verbraucherzentrale Bremen auf.
Mit solchen Eigenschaften wirbt wohl jeder Berater und jede Beraterin für sich. Doch wie kann ich ausloten, ob das stimmt - und wie finde ich die für mich richtige Expertin oder den richtigen Experten? Fünf Punkte, auf die es ankommt.
Punkt 1: Was will ich eigentlich?
Geht es um weitreichende Finanzentscheidungen oder essenzielle Versicherungsfragen, sollten Sie viel Wert auf eine neutrale und unabhängige Beratung und Produktauswahl legen - möglichst frei von Interessenkollisionen oder Anbieterbindung.
"Hier kämen bei Altersvorsorgefragen oder der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit eher Berater in Betracht, die keine Courtagen oder Provisionen von Anbieterseite nehmen dürfen", sagt Verbraucherschützer Mai.
Geht es um Versicherungsfragen wie Haftpflicht-, Hausrat oder Wohngebäude-Policen, kommen laut Verbraucherzentrale Bremen auch Versicherungsmaklerinnen und -makler in Frage. Sie erhalten zwar Courtagen vom Produktgeber, könnten aber eine unabhängige und bessere Produktauswahl treffen als etwa reine Versicherungsvertreter.
Wer indes eine grosse Geldmenge anlegen möchte, ist aus Sicht von Thomas Mai bei dem Versicherungsvertreter womöglich falsch, da für einen Vermögensaufbau die Anlage in Investmentfonds oder ETF besser geeignet ist als vielleicht das Geld in eine teure Versicherung zu stecken.
Das bedeutet: Je wichtiger und umfangreicher die Sache ist und desto weniger ich mich auskenne, desto bedeutender ist es, sich eine zweite oder neutrale Meinung einzuholen und kritischer nachzufragen. "Denn den einen guten Berater für alle Fragen gibt es nicht", so Thomas Mai.
Punkt 2: Bei der Suche auf Bezeichnungen achten
Wenn bei der Suche nach einem Berater oder einer Beraterin im Finanzbereich eine unabhängige Beratung gewünscht ist, sollte man auf die Bezeichnung "Honorar-Anlageberater", oder "Honorar-Finanzanlageberater" achten. Diese Titel sind geschützt - im Gegensatz zum "Honorarberater", "Finanzberater" oder auch "Vermögensberater".
Die unabhängigen Beraterinnen und Berater müssen über eine Erlaubnis nach Paragraf 34h der Gewerbeordnung (GewO) oder Paragraf 94 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zur Ausübung der Beratertätigkeit verfügen und darauf im Impressum auf der eigenen Homepage hinweisen.
Schon vor dem ersten Kontakt sollten Ratsuchende auf Nummer sicher gehen und sich erkundigen, über welche Erlaubnis der Berater oder die Beraterin verfügt. Überprüfen können Sie die Angaben über das Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammer.
Finden lassen sich unabhängige Berater über Suchmaschinen im Internet oder über Berufsverbände.
Punkt 3: Qualifikationen in Augenschein nehmen
Informieren Sie sich, über welche Qualifikationen der Berater oder die Beraterin verfügt. "Das Minimum ist, dass er oder sie eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich vorweisen kann", sagt die Münchner Honorar-Finanzanlagenberaterin Elgin Gorissen-van Hoek. Alternativ wären ein Studium im Wirtschafts- und Finanzbereich und eine Weiterbildung im Bereich Finanzplanung wünschenswert. "Lassen Sie sich in einem Erstgespräch bestätigen, dass keine Zahlungen von Dritten, sprich, keine Provisionen fliessen", rät Gorissen-van Hoek.
Punkt 4: Vertrauensvolles Verhältnis aufbauen
Stimmt die Chemie zwischen beiden Seiten, geht es darum, ein vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen. Achten Sie darauf, dass es bei der Beratung um Ihre Ziele geht, nicht in erster Linie um Produkte. Idealerweise bekommen Ratsuchende mehrere Möglichkeiten für ein bestimmtes Ziel aufgezeigt und die jeweiligen Kosten detailliert erläutert - "und zwar in vergleichbarer Form", erläutert Gorissen-van Hoek.
Geht es um Finanzprodukte, sollten Kundinnen und Kunden ausloten, inwieweit sich der Berater oder die Beraterin in Sachen nachhaltige Produkte, die etwa Atomenergie oder Kohleverstromung vermeiden, auskennt, so Gorissen-van Hoek. Eine Frage könnte etwa sein: "Können Sie mir nachweisen, was die Fonds mit dem Geld, das ich dort möglicherweise anlege, machen?"
Ebenfalls wichtig: Der Kunde oder die Kundin muss das präsentierte Produkt verstehen, andernfalls sollte man davon die Finger lassen. Zudem sollten die wichtigsten Punkte der schriftlichen Informationen zu den einzelnen Produkten erläutert werden, damit Sie zu Hause alles in Ruhe noch einmal nachlesen und sich mit Angehörigen oder Freunden besprechen können. Bei Fonds und ETF sind dem Kunden auszuhändigen: das Basisinformationsblatt, der Verkaufsprospekt, der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht.
Für eine Zweitmeinung kann beispielsweise ein anderer Berater oder eine andere Beraterin oder auch eine Verbraucherzentrale die richtige Anlaufstelle sein.
Punkt 5: Vorsicht bei Zeitdruck seitens des Beraters
"Setzt der Berater oder die Beraterin einen Kunden zeitlich unter Druck, ist dies ganz klar unseriös", sagt Gorissen-van Hoek. Kunden sollten sich dann anderweitig beraten lassen.
Kommen indes beide Seiten überein, gilt es, einen Vertrag abzuschliessen. Dieser Vertrag sollte allgemeinverständlich abgefasst sein. Er kann innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden, falls beim Kunden nach der Unterzeichnung Zweifel aufkommen. © dpa
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