Berlin - Haben Sie Ihre Wärmepumpe beim Versicherungsschutz bedacht? Immerhin sind die Geräte gern mehrere zehntausend Euro teuer und stehen oft abseits des Hauses. Dort sind sie zahlreichen Gefahren ausgesetzt - von Witterung über Diebstahl und Vandalismus bis hin zu Tierbissen. Eigentümerinnen und Eigentümer tun daher gut daran, ihren Wohngebäudeversicherer über eine solche Neuanschaffung zu informieren und die Pumpe entsprechend abzusichern.

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Die Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 12/2024) hat 56 Policen für die Wärmepumpe unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Nur 31 davon erfüllen die Mindestanforderungen der Tester, die restlichen 25 Versicherungen halten sie für wenig empfehlenswert.

Unter den empfehlenswerten sind mit Wohngebäudetarifen von Arag (Recht & Heim Premium), GEV (Home Max sowie Protect + Premium) und Allianz (Komfort) drei dabei, bei denen der Versicherungsschutz für die Wärmepumpe bereits inkludiert ist. Bei den meisten anderen Wohngebäudeversicherungen lässt sich die Police schon zu Preisen ab 19 Euro pro Jahr (Huk 24 und Huk-Coburg, jeweils Wohngebäude Classic und Classic Plus) um einen entsprechenden Zusatzbaustein erweitern. Schluss ist im Test erst bei 343 Euro pro Jahr für den Zusatzbaustein.

Diese konkreten Gefahren für die Wärmepumpe sichert man besser ab

Wessen Wohngebäudeversicherer keinen passenden Schutz anbietet, kann die Wärmepumpe auch separat absichern. Der einzig empfehlenswerte Tarif im Test kommt für 70 Euro von der Signal Iduna (Smart Home). Um es im Schadensfall bei der Abwicklung mit dem Versicherer möglichst leicht zu haben, empfiehlt "Finanztest" aber, lieber den Wohngebäudeversicherer zu wechseln. So könne vermieden werden, dass sich die Versicherer gegenseitig die Verantwortung zuschieben.

Doch worauf sollten Verbraucherinnen und Verbraucher achten, wenn sie sich auf eigene Faust auf die Suche nach einem empfehlenswerten Tarif machen wollen? Folgende Gefahren sollte die Police "Finanztest" zufolge absichern:

  • Brand, Blitzschlag, Überspannung, Explosion und Implosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel
  • Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck und Lawinen
  • Schäden durch Wasser, Feuchtigkeit, Frost und Eisgang
  • grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
  • Bedienungsfehler, unsachgemässe Handhabung sowie Ungeschicklichkeit
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Plünderung und Vorsatz Dritter
  • Vandalismus, Sabotage
  • Tierbisse
  • Schäden durch Kurzschluss, Überstrom und Überspannung
  • Teilnahme am kostenlosen Schlichtungsverfahren des Ombudsmanns

  © Deutsche Presse-Agentur

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