• Hecken stellen einen wunderbaren Sichtschutz dar, bilden häufig die Grundstücksgrenze, werden aber auch gerne für die Gartengestaltung eingesetzt.
  • Was viele nicht wissen: Man darf sie nicht einfach schneiden, wann man es für nötig erachtet - es gilt, bestimmte Regeln zu beachten.

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Das sagt das Bundesnaturschutzgesetz

Laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39 Abs. 5 dürfen Hecken zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht abgeschnitten oder knapp über dem Boden gekappt werden: "Es ist verboten, [ ...] Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen". Zwar sind Privathaushalte oder Kleingärten von diesem Verbot ausgenommen, aber das kann von Kommune zu Kommune je nach Baumsatzung variieren, und die jeweiligen Bestimmungen können von geforderten Genehmigungen bis hin zu gänzlichen Verboten reichen. Also am besten sich vorab bei der Kommune erkundigen.

Tierschutz geht vor

Grundsätzlich erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte. Man darf also eine Hecke zurückschneiden, sofern keine Vögel in der Hecke brüten oder Kleintiere hier ihren Nahrungsvorrat angelegt haben. Denn gemäss § 39 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, "wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu töten, [...] Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu zerstören". Dieses Gesetz dient dem Schutz der Tiere, die im Frühjahr in Hecken und Gebüschen Stellen suchen, an denen sie ihre Nester bauen können. Darauf sollte und muss man Rücksicht nehmen, und auch bei moderatem Rückschnitt vorab prüfen, ob sich in der Hecke bereits ein Vogel eingenistet hat. Bei dichter Bewachsung, wie sie etwa Koniferen haben, sieht man die Nester auf den ersten Blick kaum.

Hier ist Heckenschneiden Pflicht

Wenn nach einem Unwetter oder Sturm eine Hecke auf den angrenzenden Bürgersteig zu kippen droht, muss gehandelt werden, um niemanden zu gefährden. Eine entsprechende Information an die zuständige Naturschutzbehörde ist in solchen Fällen allerdings sinnvoll, damit nicht anschliessend das böse Erwachen kommt. Denn Verstösse gegen § 39 des Naturschutzgesetzes können teuer werden; diese Ordnungswidrigkeit kann eine Geldstrafe von mehreren Tausend Euro nach sich ziehen, egal ob vorsätzlich oder fahrlässig.

Wichtig: Der regelmässige Schnitt

Hecken sollten unbedingt regelmässig geschnitten werden. Dadurch werden sie von oben bis unten gleichmässig dicht und bilden einen guten Sichtschutz. Andererseits sollten Sie die Hecke aber auch nicht zu hoch und nicht zu breit werden lassen.

So macht man selten etwas falsch

Bei den meisten Heckenarten ist das zeitige Frühjahr (Frühjahrsschnitt) der günstigste Zeitpunkt, und zwar in der Zeitspanne, in der die Gehölze noch nicht angefangen haben auszutreiben, andererseits aber kein Frost mehr droht. Ein möglicher zweiter Schnittzeitpunkt ist Ende Juni/Anfang Juli (Sommerschnitt): Etwa zum Ende der Spargelsaison treiben Hecken oft ein zweites Mal aus; daher ist der Termin zum Monatswechsel Juni/Juli günstig. Ab September sollte man besser nicht mehr schneiden, denn treibt das Gehölz dann noch einmal aus, reifen die Triebe nicht mehr vollständig aus und können im Winter leichter erfrieren. Muss vor dem Winter noch einmal geschnitten werden, dann am besten in der zweiten Oktoberhälfte, wenn sich die Hecke schon in der Ruhephase befindet.

Unterschiedliche Heckenarten haben unterschiedliche Ansprüche

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen sommergrünen Hecken, die im Winter keine Blätter haben, sowie immergrünen Hecken und Nadelgehölzen (z. B. Eibe, Liguster, Lorbeerkirsche, Glanzmispel, Buchs, Lebensbaum, Zypressen, Thuja). Sommergrüne Hecken sollten ihren Rückschnitt im Spätherbst vor dem ersten Frost erhalten. Schneidet man zu spät, besteht die Gefahr, dass neu entstehende Triebe Frostschäden bekommen. Immergrüne Heckenpflanzen und Nadelgehölze sollte man am besten vor dem Austrieb im Frühjahr Ende März oder - sofern notwendig - im Herbst vor dem Frost zurückschneiden. Da sie relativ langsam wachsen, reicht aber meist ein Schnitt pro Jahr. Bei den im Frühjahr blühenden Heckenpflanzen (Gewöhnliche Berberitze, Deutzien, Grosser Federbuschstrauch, Forsythie, Schneeball, Ginster, Flieder, Roter Hollunder, Jasmin, Japanische Kerrie, Pfeifenstrauch, Weissdorn und Wildrosenhecken) schneidet man sinnvollerweise erst nach der Blüte, ansonsten würde man die Blüten mit entfernen. Dieser Zeitpunkt liegt dann aber meistens in der Sperrzeit, insofern muss man vorsichtig zurückschneiden und darauf achten, keine Tiere zu stören.

Das richtige Wetter und die richtige Tageszeit

Auch das Wetter muss passen. Keinesfalls sollte man einen Heckenschnitt bei Minusgraden vornehmen oder wenn Frost droht. Dies führt zu schlecht heilenden Wunden und fördert Krankheiten. Ausserdem brechen die Äste leicht ab. Es sollte aber umgekehrt auch keine zu starke Hitze oder Sonneneinstrahlung beim Schneiden herrschen. Dann bestünde die Gefahr, dass frisch geschnittene Triebe austrocknen und absterben. Auch regnen sollte es möglichst nicht, denn Feuchtigkeit fördert den Befall von Pilzen und Schädlingen. Am besten man schneidet am späten Nachmittag, dann hat sich der Saft der Pflanzen von den Ästen in den Stamm zurückgezogen und die Sonne kann die Schnittstellen nicht mehr so leicht austrocknen.

Quellen:

  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39
  • Gartenlexikon.de
  • Gartenbau.org
  • Gartendialog.de
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