Beim Giessen der Blumen auf dem Balkon muss man vorsichtig sein - vor allem, wenn sich unter dem Balkon Nachbarn befinden, sollte man nicht giessen.
Blumen auf dem Balkon verschönern Optik und Atmosphäre. Doch auch hier brauchen die Pflanzen regelmässig eine pflegende Hand. Dabei gilt es jedoch einiges zu beachten – besonders in der Hinsicht auf Untermieter und Nachbarn.
Nicht giessen, wenn Nachbar in Sicht ist
Nur wenn sich erkennbar keine Nachbarn unter dem Balkon befinden, sollten Mieter ihre Balkonpflanzen giessen. Auslaufendes Wasser darf auch nicht unten wohnende Nachbarn oder die Fassade des Hauses beeinträchtigen, befand das Amtsgericht München (Az.: 271 C 73794/00), wie der Deutsche Mieterbund (DMB) mitteilt.
Mit einer Kündigung müssen Mieter aber nicht gleich rechnen, wenn sie unaufmerksam waren. Hat ein Mieter beim Blumengiessen seinen Vermieter auf dem Balkon darunter mit Wasser getroffen, kommt eine Kündigung allenfalls dann in Betracht, wenn der Vermieter eine mutwillige Schädigung nachweist, entschied das Amtsgericht Nürnberg (Az.: 26 C 4676/93).
Regeln bei gemeinschaftlichem Garten
Gehört ein gemeinschaftlicher Garten zum Haus, dann giessen in der Regel die Mieter oder der Hausmeister die Pflanzen dort, erklärt der DMB. Die Kosten, die für dieses Bewässern anfallen, sind als Kosten der Be- und Entwässerung dann umlegbare Betriebskosten - in der Regel bezahlen die Mieter also die Bewässerung des Gemeinschaftsgartens. (spot/dpa)
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