Wenn es ums Renovieren geht, geraten Mieter und Vermieter häufig in Streit. Wer muss Schönheitsreparaturen wie Streichen und Tapezieren bezahlen? Der Bundesgerichtshof nimmt beide Parteien in die Pflicht. (Teaserbild: imago images / Westend61)
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BGH-Urteil
Schönheitsreparaturen: Vermieter und Mieter in der Pflicht
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