Knallrote Wände, abgenutzte Türrahmen oder eine zerkratzte Badewanne - beim Auszug wird oft die Frage laut, wer die Verantwortung für solche Mängel übernimmt. Dabei streiten Vermieter und Mieter vor allem über die Kautionsrückzahlung und Schönheitsreparaturen.
Der Auszug aus einer Wohnung bedeutet zugleich einen Neuanfang. Die Melancholie beim Verlassen der alten Heimat kann allerdings schnell zum Graus für den Mieter werden. Besonders dann, wenn Fragen zu Beschädigungen, Schönheitsreparaturen oder die Rückzahlung der Kaution noch nicht geklärt sind.
Nach dem Auszug aus der Wohnung steht dem Mieter das eigens für die Kaution und den damit verbundenen Zinsen eingerichtete Konto zur freien Verfügung.
"Sind nach Ende des Mietverhältnisses alle Ansprüche geklärt, muss der Vermieter die Kaution freigeben – dies sollte in den meisten Fällen innert 30 Tagen umsetzbar sein", weiss Hannes Wolf, PR Manager vom Immobilienportal Immowelt.
Sollte der Vermieter etwaige Schadensersatzansprüche geltend machen, muss er dies innerhalb eines Jahres nach dem Auszug tun und kann dabei Anteile der Kaution zurückhalten. Ansonsten wird das Konto für den Mieter ohne Einwilligung des Hausbesitzers freigegeben.
Lebensdauertabelle bewertet die erlaubte Abnutzung der Einrichtung
Für die meisten Einrichtungsgegenstände in einer Wohnung gibt es eine sogenannte Lebensdauertabelle, entwickelt nach einem Konzept des Mieterinnen- und Mieterverbandes (MRV) sowie des Hauseigentümerverbandes (HEV).
Sie richtet sich nach der herkömmlichen Abnutzung der gängigen Einrichtung, beispielsweise der eingebauten Küche oder der Dusche. Bei einem herkömmlichen Kochherd mit Backofen beträgt der Richtwert für die Lebensdauer laut der Tabelle beispielsweise 15 Jahre.
"Laut Artikel 256 des Obligationenrechts hat der Vermieter alle Kosten zu tragen, die durch normale Abnutzung während der Mietdauer entstanden sind. Auch anderslautende Mietklauseln ändern daran nichts", erklärt Wolf.
Wann gilt Abnutzung als "übermässig"?
Laut des MRV beginnt eine übermässige Abnützung der Einrichtung seitens des Mieters mit den Worten: "Da ist mir ein kleines Malheur passiert."
Dies sei beispielsweise dann der Fall, wenn der Mieter den Herd beschädigt, indem er eine Pfanne auf eine Herdplatte fallen lässt und diese zerspringt. Hier kann der Vermieter aus der Tabelle errechnen, welchen anteiligen Betrag der Mieter gemessen an der errechneten Lebensdauer noch zu zahlen hat.
Bei einer übermässigen Abnutzung sollte sich der Mieter nicht zu früh freuen: Eine neue Wohnungseinrichtung gibt laut Mieterverband es nur selten. Der Vermieter ist nur zu einer Erneuerung verpflichtet, wenn eine nachfolgende Nutzung nicht mehr vertretbar ist.
Auch für kleine Reparaturen, die ohne Fachexpertise von der Hand gehen, ist der Mieter verantwortlich. Diese anfallenden Arbeiten in der Wohnung bezeichnen Experten als "kleinen Unterhalt".
Aber kein Mieter stehe dabei vor einer unlösbaren Aufgabe, gibt der Mieterverband Entwarnung, denn hierbei handele es sich lediglich um Hausarbeiten wie das Nachziehen einer lockeren Schraube oder das Ölen eines quietschenden Scharniers. Die Kosten dafür beschränken sich auf 100 bis 150 Franken.
Unbesorgt ausziehen mit einem reibungslosen Übergabeprotokoll
Bei endgültigem Verlassen der Wohnung füllt der Vermieter für den Mieter ein Wohnungsprotokoll aus. Dieser verwirke mit einer Unterschrift das Recht auf eine nachfolgende Beschwerde und akzeptiert somit alle aufgelisteten Schäden und Zahlungsaufforderungen, heisst es vom Mieterverband.
Der Vermieter fällt daraufhin die Entscheidung, für welche der auftretenden Bemängelungen der ehemalige Mieter rückwirkend aufkommen muss.
Eine fristgerechte Kündigung seitens des Mieters erfolgt drei Monate im Voraus und muss keinen Grund enthalten. Diese terminliche Festlegung kann mit einem Nachmieter oder einer gesonderten Regelung im Mietvertrag entfallen. Alle Infos dazu finden sich auf der Seite www.miet-recht.ch.
Bei Zahlungsverzug des Mieters hat der Vermieter die Möglichkeit eine Frist von mindestens 30 Tage anzusetzen – danach ist eine Kündigung möglich.
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