• Jedes Jahr landet mehr als eine Million Tonnen Werbung in deutschen Briefkästen.
  • Das „Opt-in-Verfahren" könnte die Reklameflut deutlich reduzieren.
  • Wir zeigen, wie Sie sich gegen unerwünschte Werbung wehren können.

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Supermarkt-Prospekte, Flyer, Menükarten vom Lieferdienst – unsere Briefkästen quellen über mit einem Wust an Werbung. Das meiste davon landet direkt im Müll. Doch wie kann man sich gegen diese Art von Reklame wehren?

Laut einer Pressemitteilung des "Vereins Deutsche Umwelthilfe" (DUH) werden jährlich über 28 Milliarden gedruckte Werbeprospekte an deutsche Haushalte verteilt. Das entspricht über einer Million Tonnen.

Der ökologische Fussabdruck, den diese Reklameflut erzeugt, ist gewaltig. So verbraucht die Produktion der Briefkastenwerbung jährlich

  • 42 Milliarden Liter Wasser
  • 4,3 Milliarden kWh Energie
  • 1,6 Millionen Tonnen Holz

Ein gewaltiger Ressourcen- und Energieverbrauch. Vor allem, wenn man bedenkt, dass – laut "Verein Letzte Werbung" – rund 75 % der Bevölkerung unerwünschte Werbepost ablehnt. Vertreter der Deutschen Umwelthilfe und des Vereins Letzte Werbung sammelten deshalb fast 100.000 Unterschriften für eine Petition. Das Ziel: Das sogenannte "Opt-In-Verfahren" zu etablieren.

Bringt das Opt-In-Verfahren die Lösung gegen die Reklameflut?

Opt-In bedeutet, dass nur diejenigen Werbepost erhalten, die es bewusst kommunizieren. Dies könnte zum Beispiel mit einem Aufkleber am Briefkasten geschehen. Dort könnte dann stehen "Werbung, ja bitte!".

Dass ein solches Verfahren das Müllaufkommen reduzieren kann, zeigt ein Beispiel in den Niederlanden. Dort hat die Stadt Amsterdam bereits im Jahr 2018 ein Opt-In-Verfahren eingeführt. Laut der dortigen Stadtverwaltung wurden so jährlich 6.000 Tonnen Papier sowie zwischen 650 und 750 Müllabfuhrfahrten eingespart.

Solange es ein solches System in Deutschland noch nicht gibt, kann jeder selbst dafür sorgen, dass er von unerwünschter Reklame verschont bleibt. Und das ist gar nicht so schwer.

Um nicht adressierte Reklamesendungen, also Prospekte, Flyer oder Handzettel, zu vermeiden, genügt ein einfacher Hinweis auf dem Briefkasten. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs müssen die jeweiligen Zusteller dies respektieren.

"Bitte keine Werbung" – nicht immer reicht der Briefkastenaufkleber aus

Bei Wochenblättern reicht ein einfacher Aufkleber "Keine Werbung" jedoch nicht aus. Die Gratiszeitungen müssen explizit erwähnt werden, also etwa mit dem Hinweis "Keine Werbung oder kostenlosen Zeitungen".

Anders sieht es bei persönlich adressierten Werbebriefen aus. Die Post ist verpflichtet, diese – wie jeden anderen Brief auch – zuzustellen. Wer keine adressierte Werbepost mehr erhalten will, kann trotzdem dagegen vorgehen.

Dazu empfiehlt die Verbraucherzentrale, sich in die sogenannte "Robinson-Liste" einzutragen. Dies funktioniert ganz einfach online. Wer sich einträgt, wird von den Adresslisten aller Unternehmen gestrichen, die Mitglied im Deutschen Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) sind.

Etwas komplizierter wird es bei Firmen, die dort nicht Mitglied sind. Dann bleibt nur noch der Weg, die Unternehmen individuell anzuschreiben und aufzufordern, zukünftig keine Werbepost mehr zuzusenden. Am besten per Einschreiben mit Rückschein.

Unerwünschte Werbung – wann Sie die Verbraucherzentrale einschalten sollten

Was aber, wenn trotz eindeutigem Hinweis immer wieder unerwünschte Werbung im Briefkasten landet? Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die betreffenden Firmen per Fax oder Einwurfeinschreiben aufzufordern, dies zu unterlassen.

Sollte auch das nicht helfen, wendet man sich am besten direkt an die Verbraucherzentrale. Diese kann dann ein Abmahnverfahren einleiten.

Eine etwas andere Perspektive auf das Thema zeigt ein Blick nach Österreich. Dort hat die Post eine Kampagne gegen "Keine Werbung"-Aufkleber ins Leben gerufen, wie "welt.de" berichtete. Schliesslich stellt die Reklame ein lukratives Geschäftsfeld für die Post dar.

Infozettel sollten die Vorzüge der Reklamesendungen in den Fokus rücken. Ausserdem konnten die Österreicher gratis einen sogenannten "Verzichtervernichter" bestellen. Bei dem Gimmick handelte es sich um einen Schaber, mit dem Anti-Werbe-Aufkleber entfernt werden konnten.

Alternativen zu Reklamesendungen gibt es übrigens längst. Zum Beispiel Internet-Prospekt-Portale. Dort können Kunden aktuelle Angebote in ihrem Umkreis abrufen – schnell, bequem und vor allem ohne Papiermüll.

Verwendete Quellen:

  • Verbraucherzentrale.de: Werbung per Post: So wehren Sie sich gegen unerwünschte Werbebriefe
  • Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe: Fast 100.000 Stimmen gegen Werbemüll: Letzte Werbung und Deutsche Umwelthilfe fordern von Justizministerin Lambrecht ein Ende der ungewollten Werbepost (11.12.2020)
  • Anwaltauskunft.de: Trotz Hinweis: Unerwünschte Werbung im Brief­kasten?
  • Welt.de: Österreichische Post startet Kampagne gegen „Keine Werbung“-Aufkleber
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