Für Katzenbesitzer ist es eine traurige Erfahrung, wenn ihr Haustier plötzlich das Interesse an ihnen verliert. Häufig steckt dahinter, dass Nachbarn die Katze heimlich füttern. Die typischen Anzeichen und was Sie dagegen tun können.
Bei der Tierschutzorganisation Aktion Tier treffen häufig Anrufe von Katzenbesitzern ein, die eine bestimmte Sorge quält: Ihr Tier wendet sich immer mehr von ihnen ab.
Kommen bestimmte Anzeichen zusammen, ist die Diagnose der Experten meist eindeutig: Die Katze wird wohl fremdgefüttert und wahrscheinlich auch fremdgeschmust. Typische Anhaltspunkte sind:
- Die Katze ist immer seltener zu Hause.
- Sie scheint keinen Hunger mehr zu haben.
- Das Tier beginnt, mit seinem Besitzer zu fremdeln.
Gespräch mit dem Nachbarn suchen
Wie bei den meisten Haustieren geht auch bei Katzen die Liebe durch den Magen. Es sei recht einfach, ihre Zuneigung mit Leckerbissen zu gewinnen, erklärt Diplom-Biologin Ursula Bauer.
Sie rät Betroffenen, zunächst das Gespräch mit dem Nachbarn oder der Nachbarin zu suchen. Es kann helfen, wenn diese sich bewusst werden, dass sich das Tier gerade von seiner ursprünglichen Familie entfremdet und welchen Kummer das bereitet.
Eine Katze durch Futter und Gastfreundschaft ihrem Besitzer abspenstig zu machen, sei egoistisch und unfair, findet die Tierschützerin. Das Argument "Die will aber lieber bei uns sein!" gilt für sie nicht: Wer verwöhnen möchte und Zeit hat, sich intensiv um ein Tier zu kümmern, solle sich einen eigenen Stubentiger besorgen, meint sie.
Die "Stiftung für das Tier im Recht" warnt ebenfalls davor, fremde Katzen regelmässig zu füttern. Es bedeute einen "wesentlichen Eingriff in die Gefühlswelt und Privatsphäre des Katzenhalters" und auch in seine Stellung als Eigentümer, sagen die Experten.
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Tierschützer raten: Anwalt einschalten
Führt ein klärendes Gespräch zu nichts, könne man sich auch rechtlichen Beistand holen, empfiehlt Bauer. Ihrer Erfahrung nach ziehe es meistens, wenn ein Anwalt den Fremdfütterer schriftlich zum Unterlassen auffordere.
Wird trotzdem weiter gefüttert, bliebe noch eine Unterlassungsklage. Hilfreich sei vor Gericht, wenn es weitere Menschen gibt, die bezeugen können, dass regelmässig Futter gereicht und die Katze vielleicht sogar ins Haus geholt wird.
Gerichtsurteil: Katzen sind eigenwillig
Erfolglos blieb allerdings die Klage einer Katzenbesitzerin im vergangenen Jahr, wie im "Rechtsindex" nachzulesen ist. Die Frau war vor Gericht gezogen, weil Nachbarn ihr Tier angelockt und gefüttert hätten, wie sie angab. Die Nachbarn bestritten dies. Das Amtsgericht München urteilte, das Eigentumsrecht umfasse bei freilaufenden Katzen nicht das Recht, andere Menschen vom Umgang mit dem Tier auszuschliessen.
Das hohe Mass an Eigenwilligkeit von Katzen fand dabei Einfluss auf die Begründung. Es wäre der Klägerin unbenommen, die Freiheit der Katze zu beschränken, statt andere Menschen durch Unterlassungsverpflichtung in deren Freiheit zu beschränken, hiess es im Urteil. (af)
Verwendete Quellen:
- dpa
- Stiftung für das Tier im Recht
- Rechtsindex - das juristische Informationsportal
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