Berlin - Tierkrankenversicherungen schliessen in der Regel eine Menge Leistungen aus. Wer seine Katze versichern lassen möchte, sollte deshalb unbedingt das Kleingedruckte lesen. Darauf weist die Zeitschrift "Finanztest" hin (Ausgabe 12/2022).
So sind zum Beispiel angeborene Krankheiten und Fehlentwicklungen bei einigen Policen ausgeschlossen - auch wenn der Besitzer zum Zeitpunkt des Abschlusses noch nichts von ihnen wusste. Erbkrankheiten und Zahn-OPs werden ebenfalls regelmässig ausgeschlossen.
Obergrenzen und Ausschlüsse sind üblich
Einige Policen sind auf 1000 oder 2000 Euro Höchsterstattung im Jahr gedeckelt oder begrenzen die Erstattung auf den einfachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Achtung: Erfolgt eine teure Operation, bleiben die Besitzer dann auf hohen Kosten sitzen.
Katzenhalter sollten sich deshalb die verschiedenen Angebote gründlich lesen und auch nach Abschluss einer Versicherung noch einen Notgroschen zusätzlich für das Tier bereithalten. © dpa
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