Koblenz - Pferdehaltung ist teuer und aufwendig - die Idee, sich ein Pferd zu teilen, pragmatisch. Dann hat jeder ein Pferd, aber nur die Hälfte der Kosten, der Pflichten und der Verantwortung. Oder?

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In der Praxis tun sich viele Probleme auf. Rechtsanwältin und Pferderechtsexpertin Stefanie Golden rät dringend, sich einen gemeinsamen Kauf gründlich zu überlegen. Gut geht es nur, wenn beide Parteien ein Konzept für alle Eventualitäten entwickeln. Und das nicht nur mündlich. "Auf jeden Fall ist es sehr ratsam, einen Vertrag zu machen", empfiehlt Golden. Denn bei Geld hört die Freundschaft auf und Pferdesport ist teuer.

In dem Vertrag sollte daher möglichst viel geregelt werden. Zum Beispiel, ob die Tierarztrechnungen immer geteilt werden, wo und wie das Pferd versichert werden soll, wer das Pferd wie oft für welchen Zweck nutzen darf, gegen was es geimpft werden soll. Oder auch: Was geschieht, wenn einer von beiden seine Hälfte verkaufen muss oder möchte.

Im Zweifel haftet der eine für den anderen

Rechtlich gesehen, haften die beiden Eigentümer als sogenannte Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass sich Gläubiger, etwa der Stallbesitzer oder der Tierarzt, aussuchen können, von welchem der Pferdebesitzer er sein Geld verlangt.

"Dieser Pferdebesitzer muss zahlen, selbst wenn er zum Beispiel seinen Teil der Stallmiete bereits beglichen oder den Tierarzt gar nicht beauftragt hat", erklärt Anwältin Golden. Unter Umständen kann er dieses Geld dann von dem Miteigentümer verlangen, diesen also in Regress nehmen.

Auch der beste Vertrag kann nicht verhindern, dass es Probleme gibt, wenn sich die Pferdebesitzer eines Tages nicht mehr einig sind. Und das Risiko ist hoch, schliesslich sind im Alltag etliche Entscheidungen zu treffen.

Schwieriger Konsens auf allen Ebenen

"Wie viel Heu und welches Mineralfutter bekommt das Pferd, welchen Sattel braucht es, wie räumen wir den Sattelschrank ein, ist es heute zu heiss zum Reiten, bei welchem Trainer wird geritten, wie oft soll der Schmied kommen?", zählt die Pferdewirtschaftsmeisterin Christine Hlauscheck einige Fragen auf, die im Konsens beantwortet werden müssen.

Ihrer Erfahrung nach hört beim Thema Pferd die Sachlichkeit rasch auf, zu sehr spricht es die Emotionen an. "Man kann die Uhr danach stellen, bis einer anfängt zu motzen, weil der andere angeblich was falsch macht", berichtet sie und rät, wie die Juristin ebenfalls zu ganz klaren Absprachen.

Die grössten Chancen auf ein gutes Gelingen haben nach der Erfahrung von Hlauscheck Pferdehalter, die sich mit ihren Ansprüchen an das Pferd nicht sehr in die Quere kommen - zum Beispiel eine Turnierreiterin zusammen mit einer Reiterin, die ein bisschen im Gelände reiten will. Das kommt auch dem Pferd zu gute: Die eine Reiterin bietet ihm das körperliche Training, die andere die ebenso notwendige Entspannung.

Checkliste: Was wollen wir eigentlich?

Hlauscheck rät zudem, gemeinsam vor dem Kauf nüchtern eine Checkliste zu machen und so festzustellen, was beide überhaupt wollen: Wie gross und wie alt soll das Pferd sein, ist eher ein ruhiges oder ein temperamentvolles Tier gefragt? Wie weit soll es ausgebildet sein, soll es besondere Talente etwa für die Dressur oder das Springen haben? Und natürlich auch: Wie viel darf es kosten?

Deutlich unkomplizierter als ein gemeinsamer Pferdekauf ist eine Reitbeteiligung. Dabei gehört das Tier nur einem Menschen, der andere darf es gegen ein Entgelt nutzen. "Der Vorteil ist, dass nur einer das Sagen hat und beide schnell wieder aus der Sache raus können, wenn es nicht funktioniert", so Hlauscheck.  © dpa

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