Frankfurt/Main - Der ausgeschriebene Job klingt gut, doch alle Anforderungen aus der Stellenanzeige erfüllen Sie nicht? Auch dann kann sich eine Bewerbung lohnen.
Denn für deren Erfolgsaussichten spielt es vor allem eine Rolle, ob die Voraussetzungen, die man nicht erfüllt, zu den sogenannten Muss- oder zu den Kann-Anforderungen zählen, heisst es auf dem Karriereblog des Personaldienstleisters Robert Half.
Muss-Anforderungen sind demnach elementare Fähigkeiten und Qualifikationen, die als Grundvoraussetzung für eine bestimmte Stelle gelten. Üblicherweise lassen sie sich anhand von Zeugnissen nachweisen.
Auf Formulierungen in der Stellenanzeige achten
Auch bestimmte Formulierungen in der Stellenanzeige weisen darauf hin, dass es sich bei den Anforderungen um ein Muss handelt, ohne die eine Bewerbung möglicherweise weniger erfolgversprechend ist. Diese lauten beispielsweise: "Sie verfügen über nachweisliche Erfolge in" einem bestimmten Bereich, "Sie bringen ein erfolgreich abgeschlossenes Studium" in einem definierten Fach mit, oder "Sie haben hervorragende Kenntnisse" in einem näher beschriebenen Feld.
Sogenannte Kann-Anforderungen, die als Zusatzqualifikation gern gesehen werden, aber nicht zwingend erforderlich sind, werden dagegen weicher formuliert. Entsprechende Formulierungen in Stellenausschreibungen lauten etwa: "Wünschenswert sind Kenntnisse in" einem bestimmten Bereich, "Wir freuen uns über zusätzliche Kenntnisse" in einem Feld, oder "Hilfreich ist eine Affinität für" ein näher beschriebenes Gebiet.
Generell gilt laut dem Blogbeitrag: Die wichtigste Frage, die sich Jobsuchende vor einer Bewerbung stellen sollten, lautet nicht, ob sie alle Anforderungen erfüllen. Vielmehr gehe es darum, ob sie mit ihren Qualifikationen und Erfahrungen in der Lage sind, die im Angebot beschriebene Arbeit gut auszuüben. In vielen Fällen hätten auch Bewerberinnen und Bewerber, die 80 Prozent der Anforderungen aus der Jobanzeige erfüllen, eine realistische Chance. © dpa
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