Viele Hundebesitzer würden ihren Vierbeiner gern mit in die Arbeit nehmen. Schliesslich ist der Hund so nicht allein und ausserdem tragen Tiere zu einer entspannteren Arbeitsatmosphäre bei. Doch wann ist ein Hund im Büro überhaupt erlaubt?

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Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, ihren Hund oder ihre Katze mit zur Arbeit zu bringen. Darauf weist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hin. Was Hundebesitzer sonst noch beachten müssen, erfahren Sie hier.

Ein Hund im Büro geht nur mit Einverständnis des Chefs

Mitbringen ist nur nach Absprache mit dem Chef erlaubt. Dabei ist auch zur berücksichtigen, ob Mitarbeiter etwa Allergien oder Angst vor Tieren haben. Wer den Hund ohne Erlaubnis mitbringt, riskiert im schlimmsten Fall eine Abmahnung oder Kündigung.

Hat der Arbeitgeber einmal zugestimmt, dass der Hund eines Mitarbeiters mit ins Büro darf, entsteht daraus kein dauerhaftes Recht. Der Arbeitgeber kann seine Erlaubnis den Angaben zufolge jederzeit wieder zurücknehmen.

Ausnahme Blindenhund

In einigen Ausnahmen können Arbeitnehmer aber dazu berechtigt sein, ihr Tier mit zur Arbeit zu bringen, zum Beispiel, wenn es sich um einen Blindenhund handelt. Gegebenenfalls spielt laut DGB Rechtsschutz auch der Gleichbehandlungsgrundsatz eine Rolle. Darf ein Mitarbeiter sein Haustier mitbringen, könne der Arbeitgeber das anderen Arbeitnehmern nur schwer verbieten. (dpa/kms)

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