Berlin (dpa/tmn) - An den meisten Arbeitsplätzen in Deutschland wird Deutsch gesprochen. Doch was, wenn der neue Kunde plötzlich aus dem Ausland kommt? Oder wenn der neue Abteilungsleiter nur Englisch spricht? Darf der Chef dann eine neue Betriebssprache vorschreiben?
Nicht ohne weiteres, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Denn theoretisch gehört die Sprache in einem Betrieb zwar zum Direktionsrecht des Arbeitgebers. Einen plötzlichen Wechsel ins Englische oder Französische darf er von seinen Mitarbeitern aber nur verlangen, wenn das im Arbeitsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist.
In solchen Fällen sind Mitarbeiter auch an das gebunden, was sie bei der Bewerbung im Lebenslauf behauptet haben. Wer dort "Englisch: fliessend" stehen hatte, sollte also besser tatsächlich keine Probleme mit der Sprache haben.
Doch was, wenn im Lebenslauf keine fliessenden Fremdsprachenkenntnisse versprochen waren? Und wenn im Arbeitsvertrag nichts von einem möglichen Sprachwechsel steht? Dann darf der Chef das trotzdem verlangen, sagt Markowski. "Er muss den Mitarbeitern aber entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten bieten." Einfach kündigen kann er Mitarbeitern, die den Wechsel nicht mitmachen können oder wollen, deshalb nicht.
Ähnlich ist der Fall auch, wenn Mitarbeiter plötzlich deutlich besser Deutsch sprechen oder schreiben müssen als vorher. Das kann zum Beispiel in der Industrie oder in der Pflege passieren, wenn es neue Dokumentationsvorschriften gibt. Auch dann kann der Arbeitgeber Mitarbeiter, die vielleicht nicht so gut Deutsch sprechen, nicht einfach vor die Tür setzen - sondern muss ihnen erst alle Weiterbildungsmöglichkeiten bieten. © dpa
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