Mannheim - Echt oder gefälscht? Das ist eine der Fragen, denen Jonathan Heckeroth beruflich nachgeht. Der Mannheimer ist forensischer Schriftsachverständiger. Im Jobprotokoll erzählt er, worauf es in seinem Beruf ankommt.
Mein Weg in den Beruf:
Bereits mein Vater arbeitete als Sachverständiger für forensische Handschriftenuntersuchungen, so dass ich mit dem Beruf früh in Berührung gekommen bin. Während meines Masterstudiums in Psychologie habe ich mich zum Schriftsachverständigen weitergebildet.
Mittlerweile bin ich freiberuflich im Mannheimer Schrift- und Urkundenlabor (MSU) tätig und von der Industrie und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar als Sachverständiger für Handschriftenuntersuchungen öffentlich bestellt und vereidigt.
Meine Aufgaben:
Ich begutachte handschriftliche Schreibleistungen aller Art, um sie auf Echtheit zu prüfen, den Urheber zu identifizieren oder die Entstehungsbedingungen festzustellen. Meine Auftraggeber sind Gerichte, Staatsanwaltschaften, Rechtsanwälte, Unternehmen sowie Privatpersonen.
In der Regel - wie dem Wort "forensisch" zu entnehmen ist, - liegt eine rechtliche Relevanz vor. Beispielsweise erhalte ich den Auftrag, zu untersuchen, ob eine Unterschrift oder ein Testament echt oder gefälscht ist. Darüber hinaus kommt gelegentlich etwa die Anfrage, ob es sich bei dem Urheber eines anonymen Briefs um eine bestimmte Person handelt oder ob ein Geldbetrag auf einer Quittung nachträglich verändert wurde.
So sieht der Arbeitsalltag aus:
Die Arbeit spielt sich im Wesentlichen im Büro ab. Den Ablauf möchte ich anhand eines fiktiven gerichtlichen Auftrags erläutern: In der Regel erhalte ich die Verfahrensakte für die Durchführung der Untersuchungen. Dort tritt eine Frage auf, die in einem schriftlichen Gutachten zu beantworten ist. Etwa: Stammt die Unterschrift auf der Quittung mit Datum vom 31.12.2021 von Herrn Max Mustermann?
Nach dem Lesen der Akte geht es darum, die Entstehungsalternativen des Namenszuges zu konkretisieren. In dem Beispiel kommt in Betracht, dass es sich um eine echte oder eine gefälschte Unterschrift handelt. Gegebenenfalls fordere ich über das Gericht weitere Unterlagen an. Für die Begutachtung benötige ich nach Möglichkeit die zu untersuchende Unterschrift im Original und Schriftproben des Namensträgers, die bestimmte Kriterien erfüllen.
Es kommen verschiedene Methoden zum Einsatz. Bei den physikalisch-technischen Urkundenprüfungen untersuche ich Schriftträger und Schreibleistungen mittels spezieller Geräte und Bildbearbeitungssoftware. Das Vorgehen kann Informationen über besondere Umstände bei der Entstehung und Hinweise auf Manipulationen liefern, die mit blossem Auge nicht erkennbar sind.
Im Zuge der schriftvergleichenden Untersuchungen analysiere ich systematisch grafische Merkmale der strittigen Unterschrift und vergleiche diese mit den Schriftproben des Namensträgers.
Neben der Formgebung sind vor allem Charakteristika relevant, die sich auf die Schreibbewegung beziehen. Das können kleine Umbrüche zu Beginn oder zum Abschluss von Strichen, die Verteilung der Druckstärke, die Position von Absetzungen oder die Richtung der Schriftelemente sein. Die Schlussfolgerung formuliere ich in Wahrscheinlichkeitsgraden.
Die Grenzen meines Berufs:
Ich kann untersuchen, ob Schreibleistungen echt oder gefälscht sind, wer der Urheber eines Eintrags ist und ob Hinweise auf besondere Entstehungsbedingungen vorliegen. Die Analysen berechtigen in der Regel nicht zu sicheren Schlussfolgerungen. Die Ergebnisse werden als Wahrscheinlichkeitsaussage formuliert.
Gelegentlich kommt die Anfrage, den Charakter einer Person auf der Basis der Handschrift zu deuten. Solche graphologischen Untersuchungen erfolgen nicht seitens forensischer Schriftsachverständiger. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass grafische Merkmale keine Rückschlüsse auf die Persönlichkeit erlauben.
Was die Branche beschäftigt:
Zwar verliert die Schrift im Zuge der Digitalisierung an Bedeutung. So hat beispielsweise das Online-Banking von Hand ausgefüllte und unterzeichnete Überweisungsträger weitgehend verdrängt. Dennoch ist bei einigen Dokumenten wie bei Testamenten eine eigenhändige Unterschrift erforderlich.
Unterschriften werden darüber hinaus vermehrt auf elektronischem Wege erfasst, beispielsweise mittels Smartphone oder Tablet und können grundsätzlich Gegenstand der Begutachtung werden. Die Tätigkeit von Schriftsachverständigen wird mindestens so lange benötigt, wie die Handschrift als biometrisches Merkmal rechtlich bedeutsam ist.
Die Verdienstmöglichkeiten:
In Deutschland können Schriftsachverständige beim Bundeskriminalamt oder bei den Landeskriminalämtern beschäftigt sein. Dort richtet sich das Gehalt nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst beziehungsweise der Besoldungsgruppe bei verbeamteten Kollegen.
Bei der freiberuflichen Tätigkeit für Gerichte und Staatsanwaltschaften ist der Verdienst durch das sogenannte Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt. Im Auftrag für Unternehmen und Privatpersonen kann das Honorar frei vereinbart werden. © dpa
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